{"Signatur": "SG_VG_001", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2019-12-18", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_VG_001_B-2019-117_2019-12-18.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=6016&type=1563347022&cHash=4b8d1505f10c8b39829c476ee373e1d8", "Checksum": "bac7b2d9de1b384737eb52f6d5f59414"}, "Scrapedate": "2025-07-19", "Num": ["B 2019/117"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht 18.12.2019 B 2019/117"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht 18.12.2019 B 2019/117"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht 18.12.2019 B 2019/117"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Sozialhilfe. H\u00f6he der Wohnkosten f\u00fcr eine Person, welcher ein regelm\u00e4ssiges Besuchsrecht f\u00fcr die nicht unter ihrer Obhut stehenden Kindern zusteht.\r\n\r\nX.__ lebt getrennt von seiner Ehefrau und den beiden Kindern in einer 3,5-Zimmer-Wohnung zu einem Mietzins von CHF 1'175. Das Besuchsrecht wird jedes zweite Wochenende von Freitag- bis Sonntagabend ausge\u00fcbt. Der Umstand, dass X.__ Sozialhilfe bezieht, darf keinen \u00fcberm\u00e4ssig negativen Einfluss auf die Aus\u00fcbung des Besuchsrechts haben. Den zwei Kindern muss die M\u00f6glichkeit zugestanden werden, bei X.__ zu \u00fcbernachten. Daf\u00fcr ist ein separates Zimmer f\u00fcr die Kinder notwendig. Es besteht jedoch kein Anspruch auf je ein eigenes Zimmer. Bez\u00fcglich Mietzins gelangt bei unterst\u00fctzten Personen, welchen ein regelm\u00e4ssiges Besuchsrecht f\u00fcr die nicht unter ihrer Obhut stehenden zwei Kinder zusteht, der Mietzinsrichtwert f\u00fcr einen Zweipersonenhaushalt von CHF 1'000 zur Anwendung. Diese Pauschale zielt lediglich auf den Preis und nicht auf die Wohnungsgr\u00f6sse ab. Der aktuelle Mietzins entspricht einem Dreipersonenhaushalt und ist damit \u00fcberh\u00f6ht. X.__ wird verpflichtet, in eine Wohnung zu einem Mietzins von maximal CHF 1'000 zu ziehen. Gutheissung der Beschwerde (Verwaltungsgericht, B 2019/117). Auf eine gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde trat das Bundesgericht mit Urteil vom 20. Februar 2020 nicht ein (Verfahren 8C_50/2020)."}], "ScrapyJob": "446973/61/1836", "Zeit UTC": "19.07.2025 02:19:50", "Checksum": "4ddd77c0f6fd99892463526757a0ee87"}