{"Signatur": "SG_VG_001", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2019-08-20", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_VG_001_B-2019-176_2019-08-20.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=4975&type=1563347022&cHash=f6944a82d7268fdf160756cdf8341c4e", "Checksum": "f3732561f41868aad4fd6b8381606512"}, "Scrapedate": "2025-07-19", "Num": ["B 2019/176"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht 20.08.2019 B 2019/176"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht 20.08.2019 B 2019/176"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht 20.08.2019 B 2019/176"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "\u00d6ffentliches Beschaffungswesen, Art. 17 Abs. 2 IV\u00f6B.\r\n\r\nDie Vergabebeh\u00f6rde hat die Zuschlagskriterien bei der Bewertung nicht in der in den Ausschreibungsunterlagen bekanntgegebenen Reihenfolge gewichtet und bei der Preisbewertung eine nicht lineare Preiskurve angewandt. Beim Qualit\u00e4tskriterium hat sie das Angebot der Beschwerdef\u00fchrer als Spekulationsangebot mit der Note 2 (von maximal 5) bewertet. Das Angebot erscheint jedoch nicht als ungew\u00f6hnlich niedrig. Bei den einzelnen Positionen im Devis, welche die Vergabebeh\u00f6rde anf\u00fchrt, ist jeden-falls bei der gebotenen summarischen Pr\u00fcfung und angesichts des Umstandes, dass die Beschwerdef\u00fchrerin bisher noch nicht Gelegenheit hatte, sich konkret dazu zu \u00e4ussern, das spekulative Element zulasten der Vergabebeh\u00f6rde nicht ohne Weiteres ersichtlich. Die \u00f6ffentlichen Interessen am umgehenden Vertragsabschluss erscheinen von untergeordneter Bedeutung. Der Beschwerde ist die aufschiebende Wirkung zu gew\u00e4hren. Der Vergabebeh\u00f6rde bleibt es unbenommen, unter den gegebenen Um-st\u00e4nden ihre Zuschlagsverf\u00fcgung zu widerrufen und s\u00e4mtliche Angebote \u2013 soweit die Anbieterinnen sie aufrecht erhalten wollen \u2013 neu zu bewerten (Pr\u00e4sidialverf\u00fcgung Verwaltungsgericht, B 2019/176)."}], "ScrapyJob": "446973/61/1836", "Zeit UTC": "19.07.2025 02:47:21", "Checksum": "c77a3850b3ff725c705955c20b17f784"}