{"Signatur": "SG_VG_001", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2020-04-30", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_VG_001_B-2019-189_2020-04-30.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=8540&type=1563347022&cHash=77fadab2f1daf443543d71ceae88c499", "Checksum": "f543b223c8aa1c65536d04e6697c42de"}, "Scrapedate": "2025-07-19", "Num": ["B 2019/189"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht 30.04.2020 B 2019/189"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht 30.04.2020 B 2019/189"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht 30.04.2020 B 2019/189"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Einb\u00fcrgerung. aArt. 14 lit. a BRG.\r\n\r\nDie Beschwerdef\u00fchrerin ist kosovarische Staatsangeh\u00f6rige, wurde aber in der Schweiz geboren und ist in der Gemeinde X.__ aufgewachsen. Dort besuchte sie die Schulen und begann ihre Ausbildung. Nach Abschluss der Ausbildung arbeitete sie aus Berufsgr\u00fcnden in anderen Gemeinden. Den Wohnsitz behielt sie in der Gemeinde X.__. Diese Gemeinde wies das Einb\u00fcrgerungsgesuch ab, da die Beschwerdef\u00fchrerin das Erfordernis der Vertrautheit im Sinne der Teilnahme am \u00f6ffentlichen Geschehen nach Art. 14 lit. a BRG nicht erf\u00fclle.\r\n\r\nDie Fokussierung auf ein einziges Kriterium ist unzul\u00e4ssig, denn die Beurteilung der Integration als Ganzes muss ausgewogen bleiben. Daf\u00fcr ist eine Gesamtw\u00fcrdigung aller f\u00fcr die Einb\u00fcrgerung massgeblichen Aspekte im Einzelfall erforderlich. Das Manko der Teilnahme am \u00f6ffentlichen Geschehen ist lediglich ein Kriterium hinsichtlich der Vertrautheit und wird durch die Erf\u00fcllung der \u00fcbrigen Kriterien (Interesse und Wissen am \u00f6ffentlichen Geschehen, Kontakte zur einheimischen Bev\u00f6lkerung sowie die Kriterien zur Eignung nach aArt. 13 BRG) mehr als aufgewogen. Es ist daher unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig, der Beschwerdef\u00fchrerin bei Abw\u00e4gung s\u00e4mtlicher materieller Einb\u00fcrgerungsvoraussetzungen (Integration und Vertrautheit) die Einb\u00fcrgerung zu verweigern. Gutheissung der Beschwerde (Verwaltungsgericht, B 2019/189)."}], "ScrapyJob": "446973/61/1836", "Zeit UTC": "19.07.2025 01:58:14", "Checksum": "396895cfa75b8749368b2ed5737c0ebd"}