{"Signatur": "SG_VG_001", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2020-03-20", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_VG_001_B-2019-278_2020-03-20.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=7278&type=1563347022&cHash=a794c72964daa71f74e32dc82db1447d", "Checksum": "5aa40127b4cc02cdd00e46e8dc51de80"}, "Scrapedate": "2025-07-19", "Num": ["B 2019/278"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht 20.03.2020 B 2019/278"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht 20.03.2020 B 2019/278"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht 20.03.2020 B 2019/278"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "\u00d6ffentliches Beschaffungswesen, Art. 34 und Art. 38 V\u00f6B, Art. 16 IV\u00f6B.\r\n\r\nAbgesehen davon, dass die Vergabebeh\u00f6rde das Pflichtenheft im Einladungsverfahren auf ein bestimmtes Produkt ausrichten und die Zuschlagskriterien ohne Gewichtung bekannt geben durfte, erweisen sich die darauf bezogenen R\u00fcgen der Beschwerdef\u00fchrerin im Rechtsmittelverfahren gegen den Zuschlag als versp\u00e4tet. Die Gewichtung des Preises mit dreissig Prozent bewegt sich in einer bei der Beschaffung technischer Fahrzeug \u00fcblichen Gr\u00f6ssenordnung und liegt innerhalb des der Vergabebeh\u00f6rde zukommenden Ermessensspielraums. Die Vergabebeh\u00f6rde hat die Bewertungsspanne nicht nur beim Preis, sondern auch bei den \u00fcbrigen Kriterien \u2013 weitgehend \u2013 ausgesch\u00f6pft. Vergaberechtlich ist es deshalb nicht zu beanstanden, dass sich die aus der Sicht der Vergabebeh\u00f6rde bestehenden M\u00e4ngel des Angebots der Beschwerdef\u00fchrerin im Vergleich zu den Vorz\u00fcgen des Angebots der Beschwerdegegnerin bei der Benotung deutlich ausgewirkt haben. Die Begr\u00fcndung der Bewertung ist sachlich nachvollziehbar und liegt innerhalb des Ermessensspielraums der Vergabebeh\u00f6rde (Verwaltungsgericht, B 2019/278)."}], "ScrapyJob": "446973/61/1836", "Zeit UTC": "19.07.2025 02:04:58", "Checksum": "661588ab9b60bdfcc5fbaacaac855f36"}