{"Signatur": "SG_VG_001", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2019-07-04", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_VG_001_B-2019-54_2019-07-04.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=4564&type=1563347022&cHash=0df9c92666f0865960260078cadf9fff", "Checksum": "8b5a79f7aa28768c724ae9136a58e232"}, "Scrapedate": "2025-07-19", "Num": ["B 2019/54"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht 04.07.2019 B 2019/54"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht 04.07.2019 B 2019/54"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht 04.07.2019 B 2019/54"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Rayonverbot; Art. 2 und 4 des Konkordats \u00fcber Massnahmen gegen Gewalt anl\u00e4sslich von Sportveranstaltungen.\r\n\r\n \r\n\r\nAm Heimspiel des FC St. Gallen gegen den FC Basel spuckte eine vermummte Person w\u00e4hrend des Einlasses in den G\u00e4stesektor unmittelbar vor dem Passieren des inneren Drehkreuzes wiederholt gegen einen zivil gekleideten Polizisten und verschwand anschliessend umgehend durch das Drehkreuz. Kurz darauf wurde der Polizist von mehreren Fussballfans aus dem G\u00e4stesektor heraus von zwei Seiten mit drei langen Kunststoffstangen angegriffen. Es liegen gen\u00fcgend und plausible Anhaltspunkte vor, dass die Beschwerdef\u00fchrerin die Urheberin der Spuckattacke ist und der anschliessende Angriff mit den Kunststoffstangen auf dieses Verhalten zur\u00fcckzuf\u00fchren ist. Umst\u00e4nde, die Zweifel an diesem Verdacht erwecken w\u00fcrden, brachte die Beschwerdef\u00fchrerin nicht vor. Ein zweij\u00e4hriges Rayonverbot ist jedoch unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig. Das Verbot, wonach der Beschwerdef\u00fchrerin der Aufenthalt anl\u00e4sslich von Fussballspielen der 1. Mannschaft des FC Basel in einem Ort der Schweiz (ausgenommen Orte in den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt) in den festgelegten \u00f6rtlichen Rayons, in denen sich das betreffende Stadion bzw. die betreffende Spielst\u00e4tte oder ein Bahnhof befindet, w\u00e4hrend des Zeitraums von vier Stunden vor bis vier Stunden nach einem Fussballspiel verboten ist, ist entsprechend auf die Dauer von einem Jahr zu beschr\u00e4nken (Verwaltungsgericht, B 2019/54)."}], "ScrapyJob": "446973/61/1836", "Zeit UTC": "19.07.2025 02:52:41", "Checksum": "c35cb589d2b03a605718404449462a1d"}