{"Signatur": "SG_VG_001", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2019-09-26", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_VG_001_B-2019-62_2019-09-26.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=5787&type=1563347022&cHash=559d153971be432e0b521e89a9b037b2", "Checksum": "9c0e9944265129746f11d2ada9ce9f50"}, "Scrapedate": "2025-07-19", "Num": ["B 2019/62"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht 26.09.2019 B 2019/62"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht 26.09.2019 B 2019/62"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht 26.09.2019 B 2019/62"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Raumplanungsrecht, Hobbym\u00e4ssige Tierhaltung in der Landwirtschaftszone (Art. 24e RPG (SR 700) in Verbindung mit Art. 42b Abs. 1 RPV (SR 700.1), Art. 24c RPG und Art. 42 RPV. Zu beurteilen war ein Gesuch betreffend die hobbym\u00e4ssige Haltung von Alpakas in einer bestehenden Remise ausserhalb der Bauzone. Die hobbym\u00e4ssige Tierhaltung gilt nach den entsprechenden Festlegungen des Bundesrates als Erweiterung der Wohnnutzung der nahe gelegenen Wohnbaute. Eine massvolle Erweiterung ist zul\u00e4ssig, wenn die Identit\u00e4t der Baute oder Anlage einschliesslich ihrer Umgebung \u2013 verglichen mit dem Zustand im Zeitpunkt der Zuweisung zum Nichtbaugebiet \u2013 in den wesentlichen Z\u00fcgen gewahrt bleibt. Im konkreten Fall ist das Mass an zul\u00e4ssigen Ver\u00e4nderungen durch den Abbruch und wesentlich ver\u00e4nderten Wiederaufbau des Wohnhauses sowie durch diverse gestalterische Eingriffe in die Umgebung bereits mehr als ausgesch\u00f6pft worden. Es besteht keine \"Identit\u00e4t\" mehr. Zur nachtr\u00e4glichen Bewilligung einer weiteren raumwirksamen T\u00e4tigkeit (in Form hobbym\u00e4ssiger Alpakahaltung) besteht kein Raum mehr. Der bereits erstellte befestigte Auslauf ist zur\u00fcckzubauen. Dies gilt umso mehr, weil er sich im (\u00fcbergangsrechtlichen) Gew\u00e4sserraum befindet (Verwaltungsgericht, B 2019/62)."}], "ScrapyJob": "446973/61/1836", "Zeit UTC": "19.07.2025 02:38:27", "Checksum": "402892c3b7077bb605194f71a6fd52e5"}