{"Signatur": "SG_VG_001", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2020-12-10", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_VG_001_B-2020-173_2020-12-10.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=9944&type=1563347022&cHash=5a923eccf1f6bc4ce010e93678bbbccf", "Checksum": "2179beac14cde18e50c316182ca2e167"}, "Scrapedate": "2025-07-19", "Num": ["B 2020/173"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht 10.12.2020 B 2020/173"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht 10.12.2020 B 2020/173"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht 10.12.2020 B 2020/173"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Ausl\u00e4nderrecht. Widerruf der Aufenthaltsbewilligung, Art. 50 Abs. 1 lit. a AuG. Schutz des Privat- und Familienlebens, Art. 8 EMRK.\r\n\r\nDer Beschwerdef\u00fchrer trennte sich nach drei Jahren Ehe von seiner Ehefrau. Zum Verbleib muss nebst dieser Voraussetzung eine erfolgreiche Integration bestehen. Diese ist beim Beschwerdef\u00fchrer nicht gegeben. Er ging w\u00e4hrend seines \u00fcber siebenj\u00e4hrigen Aufenthalts in der Schweiz keiner geregelten Erwerbst\u00e4tigkeit nach, ist im Betreibungsregister verzeichnet und hat Sozialhilfeschulden. Hinzu kommen strafrechtliche Verfehlungen. Um sich auf Art.\u00a08 EMRK berufen zu k\u00f6nnen, muss eine affektiv und wirtschaftlich enge Beziehung zum Kind bestehen, aufgrund der Distanz zwischen der Schweiz und dem Heimatstaat ein Kontakt praktisch nicht m\u00f6glich sein und die ausl\u00e4ndische Person muss sich tadellos verhalten haben. Der Beschwerdef\u00fchrer erf\u00fcllt diese Voraussetzungen nicht. Er zahlte keine Unterhaltsbeitr\u00e4ge und sah das Kind nur sporadisch. Abweisung der Beschwerde (Verwaltungsgericht, B\u00a02020/173).\r\n\r\nDie gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde ans Bundesgericht wurde mit Urteil vom 17. August 2021 abgewiesen (Verfahren 2C_125/2021)."}], "ScrapyJob": "446973/61/1836", "Zeit UTC": "19.07.2025 01:13:59", "Checksum": "ea5f9ae0fc81a68ca4fec9f8f258f53e"}