{"Signatur": "SG_VG_001", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2021-03-26", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_VG_001_B-2020-238_2021-03-26.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=10104&type=1563347022&cHash=e22dcaa721494d0c61a310d36935e2c3", "Checksum": "c263cc91777308f48bb450ebce9e84ca"}, "Scrapedate": "2025-07-19", "Num": ["B 2020/238"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht 26.03.2021 B 2020/238"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht 26.03.2021 B 2020/238"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht 26.03.2021 B 2020/238"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Sozialhilferecht. Art.\u00a017 SHG. K\u00fcrzung der finanziellen Sozialhilfe wegen Missachtung von Bedingungen und Auflagen. Die K\u00fcrzung von Sozialhilfe hat in pers\u00f6nlicher, sachlicher und zeitlicher Hinsicht verh\u00e4ltnism\u00e4ssig zu sein und muss das Fehlverhalten angemessen w\u00fcrdigen. Eine K\u00fcrzung des Grundbedarfs f\u00fcr den Lebensunterhalt von monatlich 30\u00a0Prozent w\u00e4hrend sechs Monaten bewegt sich sowohl zeitlich als auch betragsm\u00e4ssig an der obersten Grenze des von der SKOS und der KOS als zul\u00e4ssig erachteten K\u00fcrzungsumfangs. Demnach sind K\u00fcrzungen von 20\u00a0Prozent und mehr auf maximal sechs Monate zu befristen. Die maximale K\u00fcrzung von 30\u00a0Prozent ist zudem nur bei wiederholtem und schwerwiegendem Fehlverhalten zul\u00e4ssig. Die h\u00f6chstm\u00f6gliche Bemessung der K\u00fcrzung (30\u00a0Prozent w\u00e4hrend sechs Monaten) verletzt im konkreten Fall mangels wiederholten und schwerwiegenden Fehlverhaltens den bei der Ermessensaus\u00fcbung zu beachtenden verfassungsm\u00e4ssigen Grundsatz der Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit. Es liegt eine rechtsfehlerhafte Ermessensaus\u00fcbung im Sinn eines Ermessensmissbrauchs vor. Teilweise Gutheissung der Beschwerde (Verwaltungsgericht, B\u00a02020/238)."}], "ScrapyJob": "446973/61/1836", "Zeit UTC": "19.07.2025 00:57:15", "Checksum": "d4a8f493d07850e4f507e39226750828"}