{"Signatur": "SG_VG_001", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2020-10-05", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_VG_001_B-2020-31_2020-10-05.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=9724&type=1563347022&cHash=f921ef6f03b1f0babe89d429b1bcf21d", "Checksum": "39ddf2916820d5f0f00163caf262b9d4"}, "Scrapedate": "2025-07-19", "Num": ["B 2020/31"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht 05.10.2020 B 2020/31"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht 05.10.2020 B 2020/31"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht 05.10.2020 B 2020/31"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Sozialhilfe. \u00dcberh\u00f6hte Wohnkosten.\r\n\r\nDie Beschwerdef\u00fchrerin lebt in einer Wohnung mit \u00fcberh\u00f6hten Wohnkosten. Das Sozialamt k\u00fcrzte diese Wohnkosten ohne vorg\u00e4ngiges Auflageverfahren, was nicht zul\u00e4ssig ist. Erst nach Pr\u00fcfung der Zumutbarkeit eines Wohnungswechsels kann das Sozialamt die betroffene Person gest\u00fctzt auf Art.\u00a012b Abs.\u00a01 SHG mittels Auflage auffordern, sich innert angemessener Frist eine g\u00fcnstigere Wohnung zu suchen mit der Androhung der K\u00fcrzung des Mietzinses. Auf dieses Verfahren kann nur verzichtet werden, wenn sich die betroffene Person rechtsmissbr\u00e4uchlich verhalten hat oder das Sozialamt nach kurzem Unterbruch der Sozialhilfeleistungen an alte Weisungen ankn\u00fcpfen kann, was vorliegend nicht der Fall war. Nach Ablauf der Frist k\u00f6nnen die Wohnkosten f\u00fcr die g\u00fcnstigere Wohnung, allerh\u00f6chstens jedoch die Kosten gem\u00e4ss den kommunalen Richtlinien, angerechnet werden. Findet die unterst\u00fctzte Person w\u00e4hrend der gesetzten Frist jedoch keine g\u00fcnstigere Wohnung, kann aber mittels Belegen nachweisen, dass sie sich erfolglos bem\u00fcht hat, so ist die Reduktion der Wohnkosten nicht zul\u00e4ssig. Gutheissung der Beschwerde (Verwaltungsgericht, B\u00a02020/31)."}], "ScrapyJob": "446973/61/1836", "Zeit UTC": "19.07.2025 01:27:07", "Checksum": "8aa600a2fea8a36ba26efa3ad8d8c0d7"}