{"Signatur": "SG_VG_001", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2020-09-27", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_VG_001_B-2020-46_2020-09-27.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=9759&type=1563347022&cHash=94bae83281733c87369ca96ff14f8441", "Checksum": "1608f50b7a3023d8867c51aab7c4e707"}, "Scrapedate": "2025-07-19", "Num": ["B 2020/46"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht 27.09.2020 B 2020/46"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht 27.09.2020 B 2020/46"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht 27.09.2020 B 2020/46"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Anfechtbarkeit eines R\u00fcckweisungsentscheids.\r\n\r\nBei einem R\u00fcckweisungsentscheid handelt es sich grunds\u00e4tzlich um einen Vor- bzw. Zwischenentscheid. Dieser ist nur ausnahmsweise als (anfechtbarer) Endentscheid zu behandeln, n\u00e4mlich dann, wenn er die im Verfahren aufgeworfenen Streitfragen entscheidet und verbindliche Weisungen f\u00fcr die Neubeurteilung erl\u00e4sst. Ein R\u00fcckweisungsentscheid ist aber dann als (noch nicht mittels Beschwerde anfechtbarer) Zwischenentscheid zu betrachten, wenn die Angelegenheit zu neuer Entscheidung \u2013 d.h. mit offenem Ausgang \u2013 zur\u00fcckgewiesen wird; ohne dass also bestimmte Streitfragen abschliessend entschieden werden und der Vorinstanz f\u00fcr ihren Entscheid eine gewisse Entscheidungsfreiheit bleibt. Bei dem vorliegend angefochtenen Entscheid handelt es sich um einen Zwischenentscheid, der zwar das KFA zum Erlass einer Verf\u00fcgung anh\u00e4lt, jedoch in materieller Hinsicht betreffend die Pr\u00fcfung der von der Beschwerdef\u00fchrerin aufgeworfenen Streitfragen keine Bindungswirkung entfaltet. Entsprechend entsteht der Beschwerdef\u00fchrerin derzeit auch kein nicht wiedergutzumachender Nachteil, weil sie dannzumal die mit einer allf\u00e4lligen (unter Auflagen und Bedingungen) erteilten Bewilligung zur Durchf\u00fchrung eines OL's im besagten Perimeter anfechten kann (Verwaltungsgericht, B\u00a02020/46)."}], "ScrapyJob": "446973/61/1836", "Zeit UTC": "19.07.2025 01:28:05", "Checksum": "3079b364732fda040257dbde95799d15"}