{"Signatur": "SG_VG_001", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2020-06-24", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_VG_001_B-2020-66_2020-06-24.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=9607&type=1563347022&cHash=8f71cb6ac167aa6865ee98c3e20ae898", "Checksum": "af506a3c0caed5e66459bf83f36df1fa"}, "Scrapedate": "2025-07-19", "Num": ["B 2020/66"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht 24.06.2020 B 2020/66"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht 24.06.2020 B 2020/66"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht 24.06.2020 B 2020/66"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Volksschule. Art. 34, 35, 36bis und 51 VSG (sGS 213.1). Best\u00e4tigung der Kleinklassenzuteilung eines 11j\u00e4hrigen Kindes. Das Verwaltungsgericht erachtete es als ausgewiesen, dass bei K.__ ein besonderer F\u00f6rderbedarf bestehe. Die Zuweisung in die Kleinklasse sei nach den \u00fcbereinstimmenden, schl\u00fcssig und \u00fcberzeugend begr\u00fcndeten Beurteilungen der beteiligten Lehrpersonen, des Schulpsychologen, der Schulischen Heilp\u00e4dagogin und des vorinstanzlichen Experten sachlich gerechtfertigt. Ein milderes Mittel scheide aus, nachdem die Massnahmen der Regelschule (Einschulungsjahr, Unterst\u00fctzung durch die Schulische Heilp\u00e4dagogin, DAZ-Unterricht, Logop\u00e4die-Therapie, Anordnung der Psychomotoriktherapie) nicht den gew\u00fcnschten Erfolg gezeitigt h\u00e4tten. Die Zuweisung zur Kleinklasse erweise sich als gesetz- und verh\u00e4ltnism\u00e4ssig. Die schulische Situation von K.__ mache eine individuelle F\u00f6rderung in der Kleinklasse unumg\u00e4nglich. Der vorinstanzliche Entscheid sei von daher zu best\u00e4tigen. Der angefochtene Entscheid erwachse indes fr\u00fchestens nach den Sommerferien 2020 in Rechtskraft. Die Zuteilung in die neue Klasse k\u00f6nne daher auf Anfang des n\u00e4chsten Schuljahres erfolgen. Es sei zu kl\u00e4ren, ob am vorinstanzlichen Entscheid (betreffend Zuweisung in die dritte\u00a0Kleinklasse) festgehalten werden k\u00f6nne, nachdem K.__ w\u00e4hrend des Verfahrens ein weiteres volles Jahr in der dritten Regelklasse unterrichtet worden sei. Die Streitsache sei in Anwendung von Art.\u00a064 in Verbindung mit Art.\u00a056 Abs.\u00a02 VRP zur Entscheidung \u00fcber die genaue Zuteilung (dritte oder vierte Kleinkasse) an den Beschwerdegegner zur\u00fcckzuweisen (Verwaltungsgericht, B\u00a02020/66).\r\n\r\nAuf eine gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde trat das Bundesgericht mit Urteil vom 2. September 2020 nicht ein (Verfahren 2C_515/2020)."}], "ScrapyJob": "446973/61/1836", "Zeit UTC": "19.07.2025 01:47:23", "Checksum": "5630940a6f58513781847c9a3285ddb4"}