{"Signatur": "SG_VG_001", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2021-09-07", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_VG_001_B-2021-122_2021-09-07.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=10416&type=1563347022&cHash=e62aae567d3a3bdef79de1e9b7761d80", "Checksum": "d402ed8d41cb4bd21852ec5b16a415f0"}, "Scrapedate": "2025-07-19", "Num": ["B 2021/122"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht 07.09.2021 B 2021/122"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht 07.09.2021 B 2021/122"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht 07.09.2021 B 2021/122"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Ausl\u00e4nderrecht, humanit\u00e4re Aufenthaltsbewilligung, Art.\u00a084 Abs.\u00a05 AIG. Die Beschwerdef\u00fchrerin, geboren 1995, stammt aus Somalia und h\u00e4lt sich bei straf- und betreibungsrechtlich ungetr\u00fcbtem Leumund mittlerweile fast neuneinhalb Jahre \u2013 bei Ablauf des aktuell g\u00fcltigen F Ausweises werden es rund zehn Jahre sein \u2013 rechtm\u00e4ssig in der Schweiz auf, wo sie einen Teil ihrer pr\u00e4genden Jugendjahre verbrachte. Ihre Kenntnisse der Landessprache entsprechen den gestellten Anforderungen, sodass unter Ber\u00fccksichtigung ihres ehrenamtlichen Engagements insgesamt auf eine gen\u00fcgende bis gute sprachlich-soziale Integration zu schliessen ist. Ihre Beteiligung am Wirtschaftsleben und am Erwerb von Bildung blieb nach erfolgreichem Abschluss des Integrationskurses sowie der Vorlehre zwar hinter den an sie gestellten Erwartungen zur\u00fcck, und die Beschwerdef\u00fchrerin bezog in der Vergangenheit \u2013 bis Dezember 2019 \u2013 Sozialhilfe. Seit August 2019 ist die Beschwerdef\u00fchrerin in einem Teilzeitpensum in der Tagesbetreuung einer Schule angestellt und hat dort mittlerweile die Ausbildung zur K\u00fcchenangestellten mit eidgen\u00f6ssischem Berufsattest aufgenommen. Damit tut sie dar, dass sie zuk\u00fcnftig wirtschaftlich selbsterhaltungsf\u00e4hig sein will und mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auch sein wird. Demgegen\u00fcber w\u00e4re ihre Wiedereingliederung im Herkunftsland, wo sie als alleinstehende Frau, deren Mutter und Bruder samt Familie hierzulande leben und die in ihrem Herkunftsland \u00fcber kein besonders tragf\u00e4higes famili\u00e4res Netz verf\u00fcgt, ausgesprochen schwierig. In Anbetracht des skizzierten Gesamtbilds und unter Ber\u00fccksichtigung, dass die Vorinstanz wesentliche Umst\u00e4nde nicht oder nur ungen\u00fcgend ber\u00fccksichtigte, l\u00e4sst sich die Abweisung des Gesuchs, die Angelegenheit dem SEM als Gesuch um Erteilung einer H\u00e4rtefallbewilligung zu unterbreiten, rechtlich nicht halten (Verwaltungsgericht, B\u00a02021/122)."}], "ScrapyJob": "446973/61/1836", "Zeit UTC": "19.07.2025 00:29:21", "Checksum": "a0b64c85feb63217e1783956fb2194c6"}