{"Signatur": "SG_VG_001", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2021-12-06", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_VG_001_B-2021-193_2021-12-06.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=10579&type=1563347022&cHash=72ab31285e9e4cecece4578b791145c3", "Checksum": "446061b38cf9f6f8ee6998b2d6829dc9"}, "Scrapedate": "2025-07-19", "Num": ["B 2021/193"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht 06.12.2021 B 2021/193"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht 06.12.2021 B 2021/193"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht 06.12.2021 B 2021/193"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Verfahrensrecht, rechtsg\u00fcltige Zustellung an einen Rechtsvertreter, Art.\u00a010 VRP (sGS 951,1), Fristwiederherstellung, Art. 30ter Abs.\u00a01 VRP in Verbindung mit Art.\u00a0148 ZPO (SR 272). Reicht ein Rechtsvertreter in einem laufenden Verwaltungsverfahren eine unterzeichnete einschl\u00e4gige Vollmacht der Betroffenen ein, kann die fristausl\u00f6sende Er\u00f6ffnung rechtm\u00e4ssig nur an den Rechtsvertreter erfolgen. Aus der Tatsache, dass der Rechtsvertreter keine abschliessende Stellungnahme einreichte, l\u00e4sst sich keine Beendigung des Mandats ableiten. Ein leichtes Verschulden f\u00fcr die S\u00e4umnis ist umso weniger anzunehmen, je h\u00f6her die Sorgfaltspflicht zu veranschlagen ist. Insbesondere bei einer berufsm\u00e4ssigen Rechtsvertretung ist ein strenger Massstab anzulegen. Trifft den Rechtsvertreter selbst ein nicht mehr leichtes Verschulden, so ist dem Wiederherstellungsgesuch auch dann nicht zu entsprechen, wenn die betroffene Person am Vers\u00e4umnis keinerlei Verschulden trifft. Bei der Abgabe der Verf\u00fcgung des Migrationsamts an die Betroffene durch das Sozialamt der Wohngemeinde handelt es sich nicht um eine offizielle Er\u00f6ffnung. Dies musste der neuen Rechtsvertreterin, an welche erh\u00f6hte Anforderungen gestellt werden, von vornherein klar sein, zumal die Verf\u00fcgung an den fr\u00fcheren Rechtsvertreter adressiert war (Verwaltungsgericht, B\u00a02021/193)."}], "ScrapyJob": "446973/61/1836", "Zeit UTC": "19.07.2025 00:13:44", "Checksum": "ab0c394a2225f8d6e865335ca13084c5"}