{"Signatur": "SG_VG_001", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2022-06-16", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_VG_001_B-2021-215_2022-06-16.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=11134&type=1563347022&cHash=3fdb451d10643d7537476172f1a315a1", "Checksum": "6e185115273736577cec188a63606828"}, "Scrapedate": "2025-07-18", "Num": ["B 2021/215"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht 16.06.2022 B 2021/215"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht 16.06.2022 B 2021/215"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht 16.06.2022 B 2021/215"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Verfahrensrecht, Planungsrecht, Natur- und Heimatschutzrecht; Art.\u00a075 BV (SR 101), Art.\u00a075b BV, Art.\u00a078 Abs.\u00a02 BV, Art.\u00a02 NHG (SR 451), Art.\u00a012 NHG, und Art.\u00a055 USG (SR 814.01) i.V.m.\u00a0Art.\u00a089 Abs.\u00a02 lit.\u00a0d BGG (SR\u00a0173.110), Art.\u00a018\u00a0ff. NHG, Art.\u00a014 RPG (SR 700), 15 RPG, 17 RPG und 21 RPG, Art.\u00a023 PBG (sGS 731.1). Gegenstand bildete ein Rekursentscheid, mit welchem die Vorinstanz einen Nichteintretensentscheid des Rates der Gemeinde best\u00e4tigte. Streitig war die Rechtsmittelbefugnis einer bundesrechtlich beschwerdebefugten Organisation, die sich gegen den Erlass eines Sondernutzungsplans wehrte, der die \u00dcberbauung eines teilweise schon mit einer Villa bebauten, vollst\u00e4ndig erschlossenen Gebiets vorsah. Nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung sind beschwerdeberechtigte Organisationen jedoch nur ausnahmsweise befugt, gegen (Sonder-) Nutzungspl\u00e4ne Rechtsmittel zu ergreifen. Im konkreten Fall betraf der Sondernutzungsplan bereits eingezontes Bauland in einer Gemeinde, die nicht zu den Zweitwohnungsgemeinden z\u00e4hlt. Es bestanden keine Anzeichen daf\u00fcr, dass der geltende Zonenplan nicht bundeskonform erlassen wurde, oder nichtig sein k\u00f6nnte. Der Umstand, dass der Zonenplan schon (weit) mehr als 15-j\u00e4hrig ist und in der betroffenen Gemeinde die \u00dcberarbeitung der Ortsplanungsinstrumente im Gang ist, l\u00e4sst den Zonenplan nicht obsolet werden. Allein die nicht n\u00e4her belegte Behauptung, das Plangebiet sei eine sch\u00fctzenswerte Landschaftskammer bzw. ein sch\u00fctzenswerter Lebensraum (verbunden mit den erstmals vor Verwaltungsgericht gestellten Antr\u00e4gen auf Einholen von Expertisen \u00fcber das Plangebiet als Lebensraum f\u00fcr Pflanzen und Tiere und \u00fcber den Schutzwert der Villa mit dem Plangebiet als landschaftspr\u00e4gende Baute) gen\u00fcgen nicht, um zu begr\u00fcnden, dass das streitbetroffene Planungsinstrument Bundesaufgaben im Sinn von Art.\u00a078 Abs.\u00a02 BV und Art.\u00a02 NHG betreffen k\u00f6nnte. Jedenfalls nicht in F\u00e4llen wie vorliegend, wo gerade nicht auf den ersten Blick die Existenz eines schutzw\u00fcrdigen Biotops erkennbar oder gar aktenkundig ist, und auch keine Hinweise auf bundesrechtlich gesch\u00fctzte Objekte bestehen. Die Beschwerdef\u00fchrerin war demensprechend nicht zur Einsprache legitimiert. Die Frage, ob ein in Bezug auf einen Sondernutzungsplan nicht legitimierter Verband die akzessorische \u00dcberpr\u00fcfung bzw. die Nichtigkeit des diesem Sondernutzungsplan zu Grunde liegenden Zonenplans geltend machen kann, konnte offengelassen werden, weil die Nichtigkeit des Zonenplans verneint und die von der Vorinstanz festgestellte fehlende Notwendigkeit einer Anpassung des geltenden Zonenplans im betroffenen Gebiet best\u00e4tigt werden konnte. Best\u00e4tigung des vorinstanzlichen Entscheids (Verwaltungsgericht, B\u00a02021/215).\r\n\r\nGegen dieses Urteil wurde Beschwerde beim Bundesgericht erhoben (Verfahren 1C_435/2022)."}], "ScrapyJob": "446973/61/1836", "Zeit UTC": "18.07.2025 23:40:21", "Checksum": "fc7eda7d3704616298c02f15020aa938"}