{"Signatur": "SG_VG_001", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2022-08-11", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_VG_001_B-2021-219_2022-08-11.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=11157&type=1563347022&cHash=1d2e7ce86d67ea0087927a3aa87af3bc", "Checksum": "ea42344cb597813be4bf31f529862dbf"}, "Scrapedate": "2025-07-18", "Num": ["B 2021/219"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht 11.08.2022 B 2021/219"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht 11.08.2022 B 2021/219"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht 11.08.2022 B 2021/219"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baurecht. Baubewilligung (Abbruch Einfamilienhaus und Neubau Mehrfamilienhaus). Art.\u00a099 Abs.\u00a01, Art.\u00a0115 lit.\u00a0g und Art.\u00a0176 Abs.\u00a02 PBG (sGS 731.1). Das Verwaltungsgericht legte dar, es fehle an Anhaltspunkten f\u00fcr eine Unvollst\u00e4ndigkeit der Pr\u00fcfung der Beeintr\u00e4chtigung der von Gesetzes wegen gesch\u00fctzten Villa Y.__ und ihrer Umgebung durch das Bauprojekt. Somit sei f\u00fcr die Baubewilligung auf dem gegen\u00fcberliegenden Grundst\u00fcck kein Grund ersichtlich, \"im Rahmen des Unterschutzstellungsverfahrens unter Einbezug der kantonalen Denkmalpflege\" erneut die - unbestritten zu bejahende - Frage abzukl\u00e4ren, ob es sich bei der Villa Y.__ \"tats\u00e4chlich um ein Schutzobjekt im Sinne des PBG\" handle.\r\n\r\nZu kl\u00e4ren war, inwiefern eine formell-rechtliche Unterschutzstellung der Villa Y.__ als Baudenkmal von kantonaler Bedeutung Auswirkungen auf die Beurteilung des Bauvorhabens im vorliegenden Beschwerdeverfahren h\u00e4tte. Das Verwaltungsgericht hielt fest, der Umgebungsschutz (Art.\u00a099 Abs.\u00a01 PBG) und der Schutz vor Eigentumsbeeintr\u00e4chtigungen (Art.\u00a0122 Abs.\u00a03 PBG) durch die \u00fcbergangsrechtliche Unterschutzstellung bzw. die Feststellung des besonderen kulturellen Zeugniswerts komme auf die Villa Y.__ unmittelbar von Gesetzes wegen zum Tragen. Selbst wenn die Villa Y.__ formell als Kulturobjekt von kantonaler Bedeutung unter Schutz gestellt w\u00fcrde, verm\u00f6chte dies an der Beurteilung der kantonalen Denkmalpflege, dass aus dem Bauvorhaben keine relevante Beeintr\u00e4chtigung des Schutzobjekts resultiere, nichts zu \u00e4ndern. Dies umso weniger, als die Einstufung als Kulturdenkmal von kantonaler Bedeutung im Wesentlichen auf dem Eigenwert der Villa Y.__ und des Gartens beruhe, nicht aber auf deren Stellung im Ortsbild innerhalb der Baugruppe. Vor diesem Hintergrund sei deshalb selbst bei einer k\u00fcnftigen formell-rechtlichen Unterschutzstellung der Villa Y.__ und des dazugeh\u00f6rigen Gartens als Kulturobjekt von kantonaler Bedeutung keine rechtlich relevante Beeintr\u00e4chtigung durch das geplante MFH zu erwarten, da die konstitutive Unterschutzstellung einzig Wirkungen f\u00fcr die Villa Y.__ zeitige und keinen Einfluss auf die Baubewilligung f\u00fcr das MFH auf dem gegen\u00fcberliegenden Grundst\u00fcck habe. Es fehle mithin an einem sachlichen Grund, f\u00fcr das Baubewilligungsverfahren das Ergebnis des formellen Unterschutzstellungs-Verfahrens abzuwarten bzw. vorauszusetzen. Ein Bauhindernis, aufgrund dessen die Baubewilligung zu verweigern w\u00e4re, sei von daher nicht erkennbar. Der angefochtene Entscheid, mit welchen die Sache zur vorfrageweisen Beurteilung der Schutzw\u00fcrdigkeit der Villa Y.__ und anschliessendem neuen Entscheid \u00fcber das Baugesuch an die Baubeh\u00f6rde zur\u00fcckgewiesen worden sei, lasse sich dementsprechend nicht aufrechterhalten (Verwaltungsgericht, B\u00a02021/219)."}], "ScrapyJob": "446973/61/1836", "Zeit UTC": "18.07.2025 23:33:18", "Checksum": "d222e690ef3fc7259e3f3556af576873"}