{"Signatur": "SG_VG_001", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2022-06-21", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_VG_001_B-2021-89_2022-06-21.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=11181&type=1563347022&cHash=c3eb382b9b2e81da2517aa39633c65e4", "Checksum": "588f6ca8c3861c5de46b44a2209c0f3f"}, "Scrapedate": "2025-07-18", "Num": ["B 2021/89"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht 21.06.2022 B 2021/89"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht 21.06.2022 B 2021/89"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht 21.06.2022 B 2021/89"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baubewilligung. Verfahrenskoordination Teilstrassenplan/Bauprojekt. Art.\u00a025a RPG (SR 700). Hinreichende Erschliessung/Zufahrt; Art.\u00a019 und 22 Abs.\u00a02 lit.\u00a0a RPG. Sichtzonen; Art.\u00a0101 StrG (sGS 732.1).\r\n\r\nDas Verwaltungsgericht best\u00e4tigte, dass allein mit der in der Baubewilligung erfolgten Auflage betreffend Zuwarten mit Abbruch und Baubeginn bis zur Rechtskraft des Teilstrassenplans dem Koordinationsgebot nicht gen\u00fcgend Rechnung getragen werden k\u00f6nne, zumal das blosse Abwarten der Rechtskraft des Teilstrassenplans eine inhaltliche Koordination der beiden Verfahren nicht zu gew\u00e4hrleisten verm\u00f6ge und es sich bei der unzureichenden Erschliessung nicht um einen lediglich untergeordneten Mangel des Baugesuchs handle. Hinzu komme, dass der f\u00fcr die Gew\u00e4hrleistung einer zureichenden Erschliessung erlassene Teilstrassenplan sich in der vorgelegten Form nicht aufrechterhalten lasse. Ein Koordinationsbedarf mit Bezug auf die beiden Verfahren k\u00f6nne somit insgesamt nicht mit guten Gr\u00fcnden in Frage gestellt werden.\r\n\r\nDer Amtsbericht des Tiefbauamtes st\u00fctze sich bei der Analyse der konkreten Gegebenheiten nicht auf sachfremde Kriterien. Auch sei nicht dargetan oder anderweitig erkennbar, inwiefern der Bericht auf einem unvollst\u00e4ndig festgestellten Sachverhalt basieren sollte. Die Vorinstanz habe sich unter diesen Umst\u00e4nden f\u00fcr ihre Ausf\u00fchrungen auf den Amtsbericht berufen d\u00fcrfen, ohne dass ihr ein Missbrauch ihres Ermessens oder ein Eingriff die Gemeindeautonomie vorzuwerfen sei. Es lasse sich nicht beanstanden, dass die Vorinstanz die Baubewilligung zufolge Nichteinhaltung des Koordinationsgebotes und wegen unzureichender Erschliessung aufgehoben habe (Verwaltungsgericht, B\u00a02021/89)."}], "ScrapyJob": "446973/61/1836", "Zeit UTC": "18.07.2025 23:39:17", "Checksum": "3ff0067268ce736492f72d162b8fd3d9"}