{"Signatur": "SG_VG_001", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2022-05-10", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_VG_001_B-2022-11_2022-05-10.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=11130&type=1563347022&cHash=2099dc70f5abcfceb2eff0bfd615ca37", "Checksum": "f2ed530a90f51019ec6977d5e6090153"}, "Scrapedate": "2025-07-18", "Num": ["B 2022/11"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht 10.05.2022 B 2022/11"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht 10.05.2022 B 2022/11"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht 10.05.2022 B 2022/11"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Finanzielle Unterst\u00fctzung im Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie, Art.\u00a04 Abs.\u00a03 des Gesetzes \u00fcber die wirtschaftliche Unterst\u00fctzung von Unternehmen sowie von durch die \u00f6ffentliche Hand gef\u00fchrten \u00f6ffentlichen Institutionen der familienerg\u00e4nzenden Kinderbetreuung in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie (sGS 571.3). Unternehmen, die keiner berechtigten Branche angeh\u00f6ren, k\u00f6nnen H\u00e4rtefallmassnahmen gew\u00e4hrt werden, wenn sie einen Umsatzr\u00fcckgang von 40 Prozent erlitten haben und nachweisen, dass dieser zu mehr als 75 Prozent auf ausgebliebene Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeiten mit Unternehmen nach Art.\u00a04 Abs.\u00a01 des kantonalen Covid-Gesetzes zur\u00fcckzuf\u00fchren ist. Bei Unternehmen, die nach der ersten Covid-Welle im zweiten Halbjahr 2020 gegr\u00fcndet wurden, kann sich der Umsatzr\u00fcckgang nur auf beh\u00f6rdliche Massnahmen im Rahmen der zweiten Covid-Welle ab Ende 2020 beziehen. Ein Vergleich anhand von Budgetzahlen ist in den gesetzlichen Bestimmungen nicht vorgesehen, insbesondere auch nicht f\u00fcr neu gegr\u00fcndete Unternehmen. Ein solcher Vergleich birgt das Risiko von einem zu hohen prognostizierten Umsatz, um die erforderliche Umsatzeinbusse von 40\u00a0Prozent zu erreichen. Der Umsatzr\u00fcckgang muss von einer gewissen Dauer und nicht vorwiegend saisonal bedingt sein. Im fraglichen Fall stieg der durchschnittliche Umsatz im Jahr 2021 gegen\u00fcber jenem des Vorjahres 2020 an. Abweisung der Beschwerde (Verwaltungsgericht, B\u00a02022/11)."}], "ScrapyJob": "446973/61/1836", "Zeit UTC": "18.07.2025 23:46:41", "Checksum": "f1e8417596717cae09ea03a7b6a8a8ba"}