{"Signatur": "SG_VG_001", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2022-12-08", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_VG_001_B-2022-136_2022-12-08.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=11487&type=1563347022&cHash=4ae6f4ea0587e255df3c41a3dcb01f1a", "Checksum": "377753b3fa4cd6cbfe203b8eb2da4a5b"}, "Scrapedate": "2025-07-18", "Num": ["B 2022/136"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht 08.12.2022 B 2022/136"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht 08.12.2022 B 2022/136"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht 08.12.2022 B 2022/136"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Gew\u00e4sserschutz. Widerruf der Bewilligung f\u00fcr den Betrieb einer Kleinkl\u00e4ranlage. Anschlussverpflichtung an die \u00f6ffentliche Kanalisation. Art. 7 Abs. 1 und Art. 15 Abs. 1 GSchG (SR 814.20). Art. 8 Abs. 1 und 9 Abs. 1 sowie Art. 11 und 12 GSchV (SR 814.201). Art.\u00a028 Abs.\u00a01 VRP (sGS 951.1).\r\n\r\nDas Verwaltungsgericht f\u00fchrte aus, eine dauerhafte Einhaltung der Gew\u00e4sserschutzvorschriften durch den Beschwerdef\u00fchrer sei nicht gew\u00e4hrleistet, weshalb sich der Widerruf der Bewilligung f\u00fcr den Betrieb der Kleinkl\u00e4ranlage verbunden mit die Verpflichtung, das verschmutzte (betriebliche und h\u00e4usliche) Abwasser bis auf weiteres in einer G\u00fcllengrube zu stapeln und der ARA regelm\u00e4ssig zur Reinigung zu \u00fcbergeben, als sachgerecht und angemessen erweise. Das \u00f6ffentliche Interesse an der Durchsetzung der gew\u00e4sserrechtlichen Vorschriften \u00fcberwiege mit Blick auf die erheblichen Auswirkungen der Nichteinhaltung der entsprechenden Vorschriften klar das private Interesse des Beschwerdef\u00fchrers an der Beibehaltung des bisherigen Zustands und an der Vermeidung von Kosten der Abwasserentsorgung. Mildere geeignete Massnahmen als die Stapelungsverpflichtung mit ARA-Entsorgung des Abwassers seien weder ersichtlich noch w\u00fcrden solche geltend gemacht.\r\n\r\nBereits in der Verf\u00fcgung vom 8.\u00a0M\u00e4rz 2004 sei angeordnet worden, dass s\u00e4mtliches verschmutztes Abwasser in die \u00f6ffentliche Kanalisation einzuleiten sei, sobald die Liegenschaft in den Bereich der \u00f6ffentlichen Kanalisation zu liegen komme und der Anschluss an die Kanalisation beh\u00f6rdlich verf\u00fcgt werde. Nachdem einerseits die Verf\u00fcgung vom 8.\u00a0M\u00e4rz 2004 widerrufen worden sei und anderseits die Planung und Realisierung des Anschlusses durch die Gemeinde unbestritten zu einem erheblichen Teil den Anschluss des Grundst\u00fccks Beschwerdef\u00fchrers beinhalte und damit von der Anschlussverpflichtung des Beschwerdef\u00fchrers abh\u00e4nge, sei es nachvollziehbar, dass die Gemeinde vor Beginn der Detailplanung Gewissheit \u00fcber die Anschlussverpflichtung des Beschwerdef\u00fchrers haben wolle. Planungsdetails m\u00fcssten im heutigen Zeitpunkt insofern noch nicht feststehen, als die Anschlusspflicht des Beschwerdef\u00fchrers erst auf den aktuell noch unbekannten Zeitpunkt der Realisierung des Anschlusses durch die Gemeinde hin verf\u00fcgt worden sei. Einzelheiten des Anschlusses (genaue Kosten und die Realisierbarkeit des Projekts) m\u00fcssten auch deshalb auch noch nicht festgelegt sein, weil es vorliegend ausschliesslich um die Frage der Anschlusspflicht gehe, und nicht um eine abschliessende Festlegung der Einzelheiten des Anschlusses. Die Kostenh\u00f6he werde Gegenstand der k\u00fcnftigen Kostenverf\u00fcgung bilden und in diesem Rahmen auch auf dem Rechtsmittelweg \u00fcberpr\u00fcfbar sein. Die verf\u00fcgte Anschlussverpflichtung erweise sich somit als zweckm\u00e4ssig und sei angesichts der beim Beschwerdef\u00fchrer gegebenen Verh\u00e4ltnisse im Ergebnis auch sinnvoll, indem sie die rechtlichen Verh\u00e4ltnisse klarstelle. Best\u00e4tigung der angefochtenen Verf\u00fcgung (Verwaltungsgericht, B\u00a02022/136)."}], "ScrapyJob": "446973/61/1836", "Zeit UTC": "18.07.2025 23:18:56", "Checksum": "5614905f83cc32d80091f0d3ac3e7567"}