{"Signatur": "SG_VG_001", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2023-01-20", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_VG_001_B-2022-140_2023-01-20.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=11627&type=1563347022&cHash=72ec13d071f6eb92612a34fa72cab34d", "Checksum": "b62389ee1662823941b398249ec7b236"}, "Scrapedate": "2025-07-18", "Num": ["B 2022/140"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht 20.01.2023 B 2022/140"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht 20.01.2023 B 2022/140"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht 20.01.2023 B 2022/140"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Bildungsrecht, Art. 9 BV, Art. 61 VRP.\r\n\r\nDer Beschwerdef\u00fchrer hat die Wiederholungspr\u00fcfung Diplomarbeit Teil 2 des Lehrgangs HF Bauf\u00fchrung nicht bestanden. Im Rekursverfahren stellte das Bildungsdepartement fest, die Bewertung der Arbeit als ungen\u00fcgend lasse sich anhand der Unterlagen und der Ausf\u00fchrungen der Schule nicht nachvollziehen. Es wies die Schule an, dem Beschwerdef\u00fchrer eine geb\u00fchrenfreie Wiederholung der Diplomarbeit zu erm\u00f6glichen. Das Verwaltungsgericht weist die mit dem Antrag, die Arbeit sei als gen\u00fcgend zu bewerten, erhobene Beschwerde ab. Anhaltspunkte f\u00fcr eine krasse Fehlbeurteilung einer an sich gen\u00fcgenden Leistung liegen nicht vor. Einen Anspruch auf eine thematische Ausrichtung der Diplomarbeit auch auf den Fachbereich Tiefbau hat der Beschwerdef\u00fchrer nicht. Auf den erstmals im Beschwerdeverfahren gestellten Antrag, es sei bei der erneuten Pr\u00fcfung nicht nur auf die Erhebung der Geb\u00fchren so verzichten, sondern es seien auch alle weiteren damit verbundenen Auslagen zu ersetzen, tritt das Verwaltungsgericht nicht ein (Verwaltungsgericht, B 2022/140)."}], "ScrapyJob": "446973/61/1836", "Zeit UTC": "18.07.2025 23:13:24", "Checksum": "ad8d4893a6f6dda81cd5a794a1b7a43e"}