{"Signatur": "SG_VG_001", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2022-03-10", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_VG_001_B-2022-15_2022-03-10.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=10844&type=1563347022&cHash=6dc3a0ff2e442d1998c2c72e1914452b", "Checksum": "f144eac6f1d6ece30e069aa7b07b1763"}, "Scrapedate": "2025-07-18", "Num": ["B 2022/15"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht 10.03.2022 B 2022/15"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht 10.03.2022 B 2022/15"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht 10.03.2022 B 2022/15"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Strassenverkehr, Art.\u00a016c Abs.\u00a01 lit.\u00a0a, Art.\u00a034 Abs.\u00a04 SVG.\r\n\r\nSelbst wenn der zeitliche Abstand nicht \u00fcber die gesamte Distanz von 800\u00a0Metern bei genau 110\u00a0km/h durchwegs genau 0.49\u00a0Sekunden betragen haben, sondern zeitweise auch geringf\u00fcgig gr\u00f6sser \u2013 m\u00f6glicherweise aber auch geringer \u2013 gewesen sein sollte, liegen keinerlei konkreten Anhaltspunkte daf\u00fcr vor, dass er insgesamt deutlich \u00fcber 0.6\u00a0Sekunden gelegen h\u00e4tte. Das Verkehrsgeschehen auf der Autobahn A1 im fraglichen Abschnitt war \u2013 wie sich aus dem Strafurteil des Obergerichts ergibt \u2013 gepr\u00e4gt durch schwankende, aber konstant \u00fcber 110\u00a0km/h liegende Geschwindigkeiten der verschiedenen Fahrzeuge und Ver\u00e4nderungen in der Verkehrskonstellation, so dass jederzeit mit (schnellen) Spurwechseln und (br\u00fcsken) Bremsman\u00f6vern gerechnet werden musste. Ein Lieferwagen, auf den nahe aufgeschlossen wird, verdeckt zudem erfahrungsgem\u00e4ss die Sicht auf einen wesentlichen Teil des relevanten Verkehrsgeschehens. Unter diesen Umst\u00e4nden lag der Eintritt einer konkreten Gef\u00e4hrdung oder gar Verletzung von Personen und Fahrzeugen durchaus nahe. Was die Beschwerdef\u00fchrerin im Administrativverfahren gegen diese Beurteilung vorbringt, ohne Beweismittel einzureichen oder auch bloss zu bezeichnen, ist nicht geeignet, die Schlussfolgerung des Strafgerichts, die Beschwerdef\u00fchrerin habe auch den subjektiven Tatbestand der groben Verkehrsregelverletzung \u2013 die mit der schweren Widerhandlung gegen die Strassenverkehrsvorschriften deckungsgleich ist \u2013 erf\u00fcllt, als unzutreffend erscheinen zu lassen (Verwaltungsgericht, B\u00a02022/15)."}], "ScrapyJob": "446973/61/1836", "Zeit UTC": "18.07.2025 23:57:04", "Checksum": "e1f03c6f67cca1958525e83c7b226732"}