{"Signatur": "SG_VG_001", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2023-07-06", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_VG_001_B-2022-169_2023-07-06.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=11942&type=1563347022&cHash=ec9a14611f08d9a8f9ca8f9cd4bc42f9", "Checksum": "786d14e6a09ee26e16838c9510341767"}, "Scrapedate": "2025-07-18", "Num": ["B 2022/169"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht 06.07.2023 B 2022/169"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht 06.07.2023 B 2022/169"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht 06.07.2023 B 2022/169"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baurecht. Baubewilligung Mikrowohnungen. Geb\u00e4udel\u00e4nge. Art.\u00a05, 21, 29 Abs.\u00a01 lit.\u00a0c und 30 Abs.\u00a03 BO (SRS\u00a0731.1); Art.\u00a08 Abs.\u00a01 lit.\u00a0b FSG (sGS\u00a0871.1).\r\nDas von der Beschwerdef\u00fchrerin geplante dreist\u00f6ckige Geb\u00e4ude beinhaltet 17 Mikrowohnungen. Die Grundfl\u00e4che einschliesslich Wohnfl\u00e4chen und Lift umfasst zun\u00e4chst ein 21.49 Meter langes und 12 Meter tiefes Rechteck. An den beiden Tiefseiten sind sodann Treppenaufg\u00e4nge angef\u00fcgt, die entlang der nach Nordwesten gerichteten L\u00e4ngsseite auf allen drei Stockwerken \u00fcber Laubeng\u00e4nge verbunden sind. Nach S\u00fcdosten sind zudem Balkone angef\u00fcgt. Die Grundfl\u00e4che einschliesslich Wohnfl\u00e4che, Lift, Treppenaufg\u00e4nge, Laubengang und Balkone umfasst insgesamt ein Rechteck von 27.25 Meter L\u00e4nge und 17.23 Meter Tiefe. Die Treppenaufg\u00e4nge erschliessen zusammen mit den Laubeng\u00e4ngen die Mikrowohnungen und erf\u00fcllen deshalb eine f\u00fcr die Nutzung des Geb\u00e4udes zu Wohnzwecken absolut zwingende Funktion: Sie sind notwendig, um die Sicherheit von Personen und Tieren im Ereignisfall zu gew\u00e4hrleisten. Eine Erschiessung der oberen Geschosse allein durch einen Lift entspricht den Anforderungen an die Sicherheit nicht. Sind Treppenaufg\u00e4nge funktional mit Bauteilen verbunden, die f\u00fcr die Nutzung des Geb\u00e4udes unentbehrlich sind, so sind sie bei der Ermittlung des kleinsten, die Baute umh\u00fcllenden Rechtecks grunds\u00e4tzlich miteinzubeziehen. Bei den Treppenaufg\u00e4ngen und Laubeng\u00e4ngen handelt es sich vorliegend auch nicht um An-, Neben- oder Vorbauten. Die Vorinstanz hat die von der Baubewilligungskommission erteilte Baubewilligung mangels Einhaltung der maximal zul\u00e4ssigen Geb\u00e4udel\u00e4nge von 22 Metern zu Recht aufgehoben (Verwaltungsgericht, B\u00a02022/169)."}], "ScrapyJob": "446973/61/1836", "Zeit UTC": "18.07.2025 22:55:01", "Checksum": "ed8c70e2770cdd56ff1c2021241b68b0"}