{"Signatur": "SG_VG_001", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2022-06-17", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_VG_001_B-2022-66_2022-06-17.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=11125&type=1563347022&cHash=ecfab1129a5e2aaae2deae84f3f0beb2", "Checksum": "5611063d50758420180e832283caf32a"}, "Scrapedate": "2025-07-18", "Num": ["B 2022/66"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht 17.06.2022 B 2022/66"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht 17.06.2022 B 2022/66"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht 17.06.2022 B 2022/66"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Schulrecht, privater Einzelunterricht, Art.\u00a0123 VSG (sGS 213.1). In Art.\u00a0123 Abs.\u00a01 VSG ist der private Einzelunterricht vorgesehen, wobei die Vorschriften \u00fcber die Privatschulen sachgem\u00e4ss angewendet werden. Die Bewilligung wird erteilt, wenn zudem die Erziehung zur Gemeinschaftsf\u00e4higkeit sichergestellt ist (Art.\u00a0123 Abs.\u00a02 VSG). Bei der Bewilligung f\u00fcr den privaten Einzelunterricht handelt es sich um eine Polizeibewilligung, auf die Anspruch besteht, wenn ein Gesuch die gesetzlichen Voraussetzungen erf\u00fcllt. Es ist darauf zu achten, dass die Bedingungen gesetzlich fixiert und, soweit m\u00f6glich, objektiv ausgestaltet werden. Hinsichtlich der im Gesetz nicht n\u00e4her definierten Sicherstellung der Erziehung zur Gemeinschaftsf\u00e4higkeit wird der Bewilligungsbeh\u00f6rde f\u00fcr privaten Einzelunterricht ein grosser Ermessensspielraum einger\u00e4umt. Werden zu hohe Anforderungen gestellt, birgt dies die Gefahr eines faktischen Schulmonopols, womit Art.\u00a0123 VSG toter Buchstabe w\u00e4re. Sollen im Kanton St.\u00a0Gallen jeglicher private Einzelunterricht und damit Homeschooling unterbunden werden, liegt dies nicht in der Kompetenz der rechtsanwendenden Beh\u00f6rde, sondern ist im Gesetz zu regeln. Solange dies nicht der Fall ist, obliegt es der Vorinstanz bzw. dem Bildungsdepartement konkret aufzuzeigen, mit welchen Massnahmen die Erziehung zur Gemeinschaftsf\u00e4higkeit im Rahmen von privatem Einzelunterricht sichergestellt werden kann. Die Abweisung des Gesuchs um Bewilligung des privaten Einzelunterrichts mit dem Argument der fehlenden Sicherstellung der Erziehung zur Gemeinschaftsf\u00e4higkeit ohne vertiefte Pr\u00fcfung des von den Beschwerdef\u00fchrern eingereichten detaillierten Konzepts und ohne konkrete Angaben, wie die Erziehung zur Gemeinschaftsf\u00e4higkeit bei privatem Einzelunterricht sichergestellt werden kann, stellt eine fehlende Ermessenbet\u00e4tigung dar. Gutheissung der Beschwerde und R\u00fcckweisung zur erneuten Pr\u00fcfung des Gesuchs an die Vorinstanz (Verwaltungsgericht, B\u00a02022/66)."}], "ScrapyJob": "446973/61/1836", "Zeit UTC": "18.07.2025 23:39:56", "Checksum": "8bca74528f29f51c914dbd883020fe18"}