{"Signatur": "SG_VG_001", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2022-09-15", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_VG_001_B-2022-90_2022-09-15.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=11362&type=1563347022&cHash=cd8bbdf9d20a91f3429ec5c0aa450822", "Checksum": "985adeb89e6327bb84e7c3adc78d4495"}, "Scrapedate": "2025-07-18", "Num": ["B 2022/90"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht 15.09.2022 B 2022/90"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht 15.09.2022 B 2022/90"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht 15.09.2022 B 2022/90"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Ausl\u00e4nderrecht, Art.\u00a043 und 44 AIG, Art.\u00a047 Abs.\u00a04 AIG, Art.\u00a08 EMRK, Art.\u00a03 KRK. Anspruch auf nachtr\u00e4glichen Familiennachzug. Ein wichtiger Grund f\u00fcr den nachtr\u00e4glichen Familiennachzug liegt vor, wenn das Kindeswohl nur durch einen Nachzug in die Schweiz gewahrt werden kann. Wenn die weiterhin notwendige Betreuung eines Kindes im Heimatland nicht mehr gew\u00e4hrleistet ist, kann dies einen wichtigen Grund darstellen. Die Beweispflicht daf\u00fcr liegt bei der nachzugspflichtigen Person. Je \u00e4lter ein Kind ist, desto h\u00f6here Anforderungen sind an den Nachweis zu stellen. Im konkreten Fall wurde der Nachzug von zwei T\u00f6chtern (16\u00bd und 14 Jahre alt), deren Mutter vor zehn Jahren ohne die beiden in die Schweiz gekommen war, verweigert. Der Nachweis, dass die zwei Kinder im jugendlichen bzw. jungen Erwachsenenalter aus gesundheitlichen Gr\u00fcnden nicht mehr von den Grosseltern betreut werden k\u00f6nnen, war nicht hinreichend erbracht. Da die Trennung von den T\u00f6chtern durch die Mutter vor Jahren freiwillig herbeigef\u00fchrt worden war, liegt kein unzul\u00e4ssiger Eingriff ins Privatleben vor (Verwaltungsgericht, B\u00a02022/90).\r\n\r\nDie gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde ans Bundesgericht wurde mit Urteil vom 7. Februar 2023 abgewiesen (Verfahren 2C_855/2022)."}], "ScrapyJob": "446973/61/1836", "Zeit UTC": "18.07.2025 23:28:42", "Checksum": "614ae3184acfc477be2ab2ad406790ec"}