{"Signatur": "SG_VG_001", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2022-11-14", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_VG_001_B-2022-94_2022-11-14.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=11359&type=1563347022&cHash=5aab7e34263b04b7342ae9b16a758364", "Checksum": "ae23bc0be9aab727484311d0eabfdadc"}, "Scrapedate": "2025-07-18", "Num": ["B 2022/94"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht 14.11.2022 B 2022/94"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht 14.11.2022 B 2022/94"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht 14.11.2022 B 2022/94"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baurecht. Nichteintreten auf den Rekurs. Art.\u00a048 VRP (sGS 951.1). Die Begr\u00fcndung der Beschwerde ist G\u00fcltigkeitserfordernis. Auch wenn an ihre Qualit\u00e4t und Ausgestaltung keine grossen Anforderungen gestellt werden, wird doch ein gewisses Mass an Sorgfalt verlangt. Um den formellen Anforderungen zu gen\u00fcgen, braucht eine Begr\u00fcndung weder richtig noch vollst\u00e4ndig zu sein. Sie ist ausreichend, wenn Argumente vorgebracht werden, nach denen ein Entscheid auf einer fehlerhaften Sachverhaltsfeststellung oder Rechtsanwendung beruht. Wenn sich die Vorbringen des Rekurrenten aber nicht auf den angefochtenen Entscheid bzw. dessen Motive beziehen bzw. sich nicht mit der Frage befassen, warum die Vorinstanz nach seiner Auffassung zu Unrecht auf das Rechtsmittel nicht eintrat, gen\u00fcgt die Begr\u00fcndung den Anforderungen nicht. Im konkreten Fall kam das Verwaltungsgericht zum Schluss, der Eingabe vom 12.\u00a0Dezember 2021 fehle es von der Begr\u00fcndung her g\u00e4nzlich an einer Bezugnahme auf den Gegenstand des Baugesuchs, welches ausschliesslich eine Umnutzung der Liegenschaft mit geb\u00e4udeinternen Anpassungen f\u00fcr f\u00fcnf Kleinwohnungen und ein B\u00fcro im Erdgeschoss des bestehenden Wohn- und Gewerbehauses beinhalte. Der Eingabe lasse sich nicht entnehmen, inwiefern das Umnutzungsgesuch gegen \u00f6ffentlich-rechtliche Bauvorschriften verstossen sollte. Die Vorinstanz habe im angefochtenen Entscheid einl\u00e4sslich und \u00fcberzeugend begr\u00fcndet, dass die Rekurseingabe vom 12.\u00a0Dezember 2021 die Anforderungen an eine zureichende Rekursbegr\u00fcndung nicht erf\u00fclle. Der angefochtene Entscheid lasse sich dementsprechend nicht beanstanden (Verwaltungsgericht, B\u00a02022/94)."}], "ScrapyJob": "446973/61/1836", "Zeit UTC": "18.07.2025 23:21:33", "Checksum": "ff208526a5e43e7ac1306da43358360a"}