{"Signatur": "SG_VG_001", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2023-12-18", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_VG_001_B-2023-129_2023-12-18.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=12262&type=1563347022&cHash=75feb9cd147418412b0f09c946765940", "Checksum": "91fc2818b8c00c7708c79129719b38bf"}, "Scrapedate": "2025-07-18", "Num": ["B 2023/129"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht 18.12.2023 B 2023/129"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht 18.12.2023 B 2023/129"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht 18.12.2023 B 2023/129"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Individuelle Pr\u00e4mienverbilligung. Art. 65 Abs. 1 KVG (SR 832.10). Art. 11bis Abs. 1 EG-KVG (sGS 331.11). Zu kl\u00e4ren war die Frage, ob f\u00fcr einen Antrag auf IPV einer vollj\u00e4hrigen Person in jedem Fall die Einreichung eines separaten Formulars vorausgesetzt ist (Standpunkt SVA) oder ob die SVA auch mehrere, in einem einzigen Formular (fristgerecht) gestellte Antr\u00e4ge von vollj\u00e4hrigen Familienmitgliedern zur weiteren Bearbeitung entgegennehmen muss (Standpunkt der Vorinstanz und des Beschwerdegegners). Hierzu f\u00fchrte das Verwaltungsgericht aus, dass das Legalit\u00e4tsprinzip auch f\u00fcr die Regelung der Modalit\u00e4ten der Leistungsantragstellung bei der SVA gelte. Soweit die Nichteinhaltung einer bestimmten Form bei der Leistungsantragstellung die Anspruchsverwirkung zur Folge haben solle, m\u00fcsse dies aus einer entsprechenden Norm (Gesetz, Verordnung) ersichtlich sein. Vorliegend fehle es an einem gesetzlichen oder verordnungsm\u00e4ssigen Formulargebot in dem Sinn, dass ein IVP-Antrag einer vollj\u00e4hrigen Person, f\u00fcr welche keine Ausbildungszulage bezogen werde, nur in einem separaten (individuellen) Formular g\u00fcltig und fristwahrend gestellt werden k\u00f6nne. Ein solche Regelung lasse sich insbesondere auch den Art. 11bis und 10 Abs. 2 Ziffer 3 EG-KVG nicht entnehmen. Eine Verwirkungsfolge hinsichtlich des Anspruchs des Beschwerdegegners bei Einreichung eines gemeinsamen Antrags durch dessen Eltern lasse sich hieraus augenscheinlich nicht ableiten. Der von der SVA zum Beweis ihres Standpunktes angef\u00fchrte Hinweis im Online-Formular, wonach ein junger Erwachsener, f\u00fcr den keine Ausbildungszulage mehr bezogen werde, einen separaten Antrag stellen m\u00fcsse, k\u00f6nne mangels entsprechender gesetzlicher oder verordnungsm\u00e4ssiger Normierung nicht zur Folge haben, dass die SVA bei einem Gesuchsteller im Fall eines (entgegen dem Online-Hinweis) gemeinsam mit den Eltern gestellten Antrags ohne Weiteres von einer nicht erfolgten (oder gegebenenfalls versp\u00e4teten) Gesucheinreichung ausgehen k\u00f6nnte. Auch der Umstand, dass dem Beschwerdegegner f\u00fcr 2021 auf entsprechenden Antrag eine individuelle Leistungsverf\u00fcgung zugestellt worden sei, bedeute nicht, dass die SVA eine gemeinsa-me (rechtzeitige) Gesucheinreichung f\u00fcr das Folgejahr als nicht bzw. nicht rechtzeitig eingereicht mit Verwirkungsfolge \"ablegen\" k\u00f6nne, ohne eine Vertretungssituation in Betracht zu ziehen und die diesbez\u00fcgliche Bevollm\u00e4chtigung der gesuchstellenden El-tern abzukl\u00e4ren. Angesichts der geschilderten Gegebenheiten habe die Vorinstanz zu Recht erkannt, dass die SVA aufgrund des innert Frist gestellten Antrags \u00fcber gen\u00fcgend Informationen verf\u00fcgt h\u00e4tte, um weitere Abkl\u00e4rungen oder R\u00fcckfragen betreffend das IPV-Gesuch beim Beschwerdegegner zu t\u00e4tigen. Der Tatsache allein, dass sie die nach den gegebenen Umst\u00e4nden gebotene Nachfrage unterlassen habe, k\u00f6nne nach Treu und Glauben keine Anspruchsverwirkungsfolge zum Nachteil des Beschwerdegegners zugemessen werden, auch wenn er bzw. seine Eltern den erw\u00e4hnten (nicht normierten) Online-Hinweis - aus welchen Gr\u00fcnden auch immer - nicht beachtet h\u00e4tten. \r\n(Verwaltungsgericht B 2023/129)"}], "ScrapyJob": "446973/61/1836", "Zeit UTC": "18.07.2025 22:34:52", "Checksum": "d97f27e2c461ccdf4191cd08fd60e91d"}