{"Signatur": "SG_VG_001", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2024-04-05", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_VG_001_B-2023-177_2024-04-05.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=12641&type=1563347022&cHash=f639d35cefd1d39441fefb3355b31941", "Checksum": "31e6d59045992939c45476f3ef6fc526"}, "Scrapedate": "2026-04-26", "Num": ["B 2023/177"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht 05.04.2024 B 2023/177"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht 05.04.2024 B 2023/177"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht 05.04.2024 B 2023/177"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Grundbuchverwalterpr\u00fcfung, Art. 179 EG ZGB\r\nAus den dem Gericht vorliegenden vorinstanzlichen Akten und Ausf\u00fchrungen l\u00e4sst sich nicht schliessen, die Pr\u00fcfungskommission habe die L\u00f6sungen der Beschwerdef\u00fchrerin zu den schriftlichen Aufgaben zu Unrecht als ungen\u00fcgend beurteilt. Die Vorinstanz hat zwar dem Gericht keine Musterl\u00f6sung abgegeben. Sie hat jedoch zu jeder der elf Aufgaben der schriftlichen Pr\u00fcfung die Grundz\u00fcge der von der Pr\u00fcfungskommission erwarteten L\u00f6sung dargelegt und ausgef\u00fchrt, in welcher Hinsicht die L\u00f6sung der Beschwerdef\u00fchrerin als mangelhaft beurteilt und mit wie vielen der maximal m\u00f6glichen Punkte sie bewertet wurde. Die Pr\u00fcfungskommission hat aufgrund der von den Kandidatinnen und Kandidaten tats\u00e4chlich erzielten Punkte die Schwel-le, bei welcher sie den Nachweis der f\u00fcr die Erteilung des F\u00e4higkeitszeugnisses erforderlichen Kenntnisse und F\u00e4higkeiten als erbracht angesehen hat, herabgesetzt. Der Schwierigkeitsgrad der Pr\u00fcfung hat sich damit f\u00fcr alle Kandidatinnen und Kandidaten gleich ausgewirkt. Die Beschwerdef\u00fchrerin wirft die Frage auf, ob dieses Vorgehen geeignet ist, die f\u00fcr die Berufsaus\u00fcbung geeignetsten Kandidatinnen und Kandidaten zu ermitteln. Diese Frage kann selbstredend bei jeder Pr\u00fcfung gestellt werden. Vorliegend bestehen aber jedenfalls keine konkreten Anhaltspunkte daf\u00fcr, dass die \u2013 anspruchs-voll erscheinenden \u2013 Fragestellungen nicht auf den grundbuchlichen Berufsalltag ausgerichtet gewesen w\u00e4ren. \r\n(Verwaltungsgericht B 2023/177)"}], "ScrapyJob": "446973/61/2119", "Zeit UTC": "26.04.2026 04:40:44", "Checksum": "a2cf6b8c622479403eeacfff100cf071"}