{"Signatur": "SG_VG_001", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2024-01-16", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_VG_001_B-2023-193_2024-01-16.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=12300&type=1563347022&cHash=293fc1db9ed72142eaf9c5f71465a24d", "Checksum": "5b1b2e830cdb8e3da6f523352cfab788"}, "Scrapedate": "2026-04-26", "Num": ["B 2023/193"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht 16.01.2024 B 2023/193"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht 16.01.2024 B 2023/193"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht 16.01.2024 B 2023/193"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Sozialhilferecht, Art. 7 Abs. 2 und Abs. 3 lit. d ZUG.\r\n\r\nA.__ lebte zusammen mit ihrer alleine sorgeberechtigten Mutter in der politischen Gemeinde Y.__. Die Mutter reiste Mitte August 2021 mit unbestimmten Absichten in die Vereinigten Staaten von Amerika aus. A.__ lebte anschliessend w\u00e4hrend eines Monats in der gemeinsamen Wohnung und \u2013 nach zwei bis drei Wochen, w\u00e4hrend derer sie auf Anweisung des Sozialamtes Z.__ bei ihrem Stiefvater und dessen Mutter in Z.__ unterkam \u2013 bis zu den Weihnachtsferien bei einer Freundin der Mutter in Y.__. Die Weihnachtsferien 2021 und den Jahresbeginn 2022 verbrachte sie bei ihrer Mutter in den Vereinigten Staaten von Amerika. Nach der \u2013 alleinigen \u2013 R\u00fcckkehr in die Schweiz wohnte A.__ ab 20. Januar 2022 wieder bei der Stiefgrossmutter in Z.__. A.__ begr\u00fcndete einen eigenst\u00e4ndigen Unterst\u00fctzungswohnsitz bei der alleine sorgeberechtigten Mutter in Y.__ (Art. 7 Abs. 2 ZUG). Da der Aufenthalt von A.__ in der gemeinsamen Wohnung in Y.__ nach der Abreise der Mutter, der zwei- bis dreiw\u00f6chige Aufenthalt beim Stiefvater und dessen Mutter in Z.__, der vor\u00fcbergehende Aufenthalt bei einer Freundin der Mutter in Y.__ und der Aufenthalt in den Vereinigten Staaten von Amerika nicht auf Dauer ausgerichtet waren, begr\u00fcndete A.__ am 20. Januar 2022 mit der auf Dauer ausgerichteten Unterbringung bei der Stiefgrossmutter in Z.__ einen eigenen Unterst\u00fctzungswohnsitz an ihrem Aufenthaltsort (Art.\u00a07 Abs. 3 lit. d ZUG). (Verwaltungsgericht B 2023/193)."}], "ScrapyJob": "446973/61/2119", "Zeit UTC": "26.04.2026 04:50:53", "Checksum": "abbc6580712475cf33b1f86c933c163e"}