{"Signatur": "SG_VG_001", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2024-03-11", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_VG_001_B-2023-194_2024-03-11.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=12527&type=1563347022&cHash=3a88df9eee639afa9f9948ebd3bcaefb", "Checksum": "4f1bed02a975c5113ef3f3952e9824c0"}, "Scrapedate": "2026-04-26", "Num": ["B 2023/194"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht 11.03.2024 B 2023/194"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht 11.03.2024 B 2023/194"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht 11.03.2024 B 2023/194"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Bau- und Planungsrecht, Nachtr\u00e4gliche Baubewilligung, Erteilung einer Ausnahmebewilligung und Wiederherstellung des rechtm\u00e4ssigen Zustands, Art. 78, Art. 108 und Art. 159 PBG. Mit der Verl\u00e4ngerung des Vordachs und der Abst\u00fctzung auf einer durchgehenden Holzwand, die wiederum auf der unmittelbar an der Grenze zum Nachbargrundst\u00fcck befindlichen Betonmauer errichtet wurde, entstand in Anwendung der einschl\u00e4gigen Bestimmungen des \u00f6rtlichen BauR aus dem vormaligen Vordach neu ein bewilligungspflichtiger Teil der Hauptbaute, der den Grenzabstand vollst\u00e4ndig verletzt. Mangels Einhaltung der Regelbauvorschriften kann die Baute unabh\u00e4ngig vom Einverst\u00e4ndnis der Nachbarschaft nicht nachtr\u00e4glich bewilligt werden (E. 5). F\u00fcr die Annahme besonderer Verh\u00e4ltnisse zwecks Erteilung einer Ausnahmebewilligung bedarf es triftiger Gr\u00fcnde und es ist ein strenger Massstab anzusetzen. Im vorliegenden Fall k\u00e4me die Erteilung einer Ausnahmebewilligung einer materiellen Gesetzes\u00e4nderung in Bezug auf den Grenzabstand einer Hauptbaute gleich (E. 6). Der Abbruch des Vordachs ist geeignet und erforderlich, um den rechtm\u00e4ssigen Zustand wiederherzustellen. Das \u00f6ffentliche Interesse an der Durchsetzung des materiellen Baurechts ist erheblich und \u00fcberwiegt die privaten Interessen des b\u00f6sgl\u00e4ubigen Bauherrn und der Nachbarn. Aus der behaupteten Unt\u00e4tigkeit der Baubewilligungsbeh\u00f6rde l\u00e4sst sich kein berechtigtes Vertrauen f\u00fcr die Zeit vor der Bauausf\u00fchrung ableiten. Die Wiederherstellung des rechtm\u00e4ssigen Zustands erweist sich als verh\u00e4ltnism\u00e4ssig (E. 7; Verwaltungsgericht B 2023/194)."}], "ScrapyJob": "446973/61/2119", "Zeit UTC": "26.04.2026 04:44:53", "Checksum": "b487f7cc581c3ce167f8dc811868c705"}