{"Signatur": "SG_VG_001", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2024-06-11", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_VG_001_B-2023-208_2024-06-11.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=12895&type=1563347022&cHash=0ab11122d6c1e5a3c02a98ed23b44dbb", "Checksum": "67ed64fb94a9ff8fdb6cb097be22647d"}, "Scrapedate": "2026-04-26", "Num": ["B 2023/208"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht 11.06.2024 B 2023/208"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht 11.06.2024 B 2023/208"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht 11.06.2024 B 2023/208"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Ausl\u00e4nderrecht, Art. 13 Abs. 1 AIG, Art. 29 Abs. 3 BV \r\nDie Beschwerdef\u00fchrerin ist Tibeterin und mit einem in der Schweiz niederlassungsbe-richtigen Tibeter verheiratet. Sie haben ein gemeinsames, in der Schweiz ebenfalls niederlassungsberechtigtes Kind. Das Asylgesuch der Beschwerdef\u00fchrerin blieb erfolglos, weil sie ihre Herkunft aus der Volksrepublik China nicht hatte glaubhaft machen k\u00f6nnen. Das Migrationsamt wies das Gesuch um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung im Familien-nachzug ab, weil die Beschwerdef\u00fchrerin \u00fcber kein Ausweispapier verf\u00fcgte, obwohl die Beschaffung eines solchen als m\u00f6glich und zumutbar erschien. Der Rekurs blieb erfolglos. Im Beschwerdeverfahren belegt die Beschwerdef\u00fchrerin ihre Herkunft aus Indien. Das Verwaltungsgericht heisst die Beschwerde gut und weist die Angelegenheit zur weiteren Pr\u00fcfung und zu neuer Entscheidung an das Migrationsamt unter Kostenfolge zulasten der Beschwerdef\u00fchrerin an das Migrationsamt zur\u00fcck. Das Gesuch um unentgeltliche Rechtsverbeist\u00e4ndung wird abgewiesen, weil die Prozessf\u00fchrung die generelle Voraussetzung des Handelns nach Treu und Glauben nicht erf\u00fcllt (Verwaltungsgericht, B 2023/208)."}], "ScrapyJob": "446973/61/2119", "Zeit UTC": "26.04.2026 04:33:10", "Checksum": "587e07648b922534476ec885272381e1"}