{"Signatur": "SG_VG_001", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2023-06-27", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_VG_001_B-2023-66_2023-06-27.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=12010&type=1563347022&cHash=8b55da4ac3bdd8ce142d753503e64e59", "Checksum": "85db4311b244178636c9b2b2c24e4f22"}, "Scrapedate": "2025-07-18", "Num": ["B 2023/66"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht 27.06.2023 B 2023/66"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht 27.06.2023 B 2023/66"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht 27.06.2023 B 2023/66"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Verfahrensrecht, Fristwiederherstellung, Art. 30ter Abs.\u00a01 VRP (sGS 951.1) in Verbindung mit Art.\u00a0148 ZPO (SR 272). Das Amt f\u00fcr Verbraucherschutz und Veterin\u00e4rwesen gew\u00e4hrte einer Tierhalterin das rechtliche Geh\u00f6r in Bezug auf ein beabsichtigtes Tierhalteverbot und stellte ihr die als Entwurf gekennzeichnete voraussichtliche Verf\u00fcgung zu mit der Einr\u00e4umung der Gelegenheit, dazu innert zehn Tagen Stellung zu nehmen. Die Betroffene reichte in der Folge eine als \"Rekurs auf Entwurf Verf\u00fcgung\" bezeichnete Stellungnahme ein in der irrigen Meinung, damit g\u00fcltig Rekurs zu erheben. Anschliessend wurde ihr die Verf\u00fcgung zugestellt, die unangefochten in Rechtskraft erwuchs. Als sie ihren Irrtum bemerkte, ersuchte sie erfolglos um Fristwiederherstellung. Bei Anwendung der zumutbaren Sorgfalt h\u00e4tte die Beschwerdef\u00fchrerin erkennen k\u00f6nnen und m\u00fcssen, dass sie eine Stellungnahme im Rahmen der Gew\u00e4hrung des rechtlichen Geh\u00f6rs abgab und damit noch keinen Rekurs erhoben hatte. Es liegt kein leichtes Verschulden vor (Verwaltungsgericht, B\u00a02023/66).\r\nAuf eine gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde trat das Bundesgericht mit Urteil vom 6.\u00a0September\u00a02023 nicht ein (Verfahren 2C_399/2023)"}], "ScrapyJob": "446973/61/1836", "Zeit UTC": "18.07.2025 22:56:40", "Checksum": "a3c87e77ce3704e850c12e2f086e56fa"}