{"Signatur": "SG_VG_001", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2025-03-17", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_VG_001_B-2024-103_2025-03-17.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=13709&type=1563347022&cHash=151e56f43a426f4ecc18d35b04900659", "Checksum": "38d53eb8f93a130c83c2f1e05e85fc36"}, "Scrapedate": "2026-04-26", "Num": ["B 2024/103"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht 17.03.2025 B 2024/103"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht 17.03.2025 B 2024/103"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht 17.03.2025 B 2024/103"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Bau- und Planungsrecht, Einsprachelegitimation und Anzeigepflicht im vereinfachten Verfahren und bei privatrechtlichen Einsprachen, Art. 141 Abs. 1, Art. 153 Abs. 2 und Art. 154 PBG, Art. 45 VRP. Voraussetzung f\u00fcr die Gew\u00e4hrleistung des Beschwerderechts Dritter ist, dass die Beschwerdeberechtigten \u00fcber ein Bauvorhaben, f\u00fcr welches um Bewilligung ersucht wird, in Kenntnis gesetzt werden, ansonsten eine Verletzung des verfassungsrechtlich garantierten Anspruchs auf rechtliches Geh\u00f6r vorliegt. Im vereinfachten Verfahren ist das Baugesuch s\u00e4mtlichen einspracheberechtigten Personen mit eingeschriebenem Brief zu er\u00f6ffnen. Der Umstand, dass ohne eine solche Anzeige f\u00fcr potenziell einspracheberechtigte Personen keine M\u00f6glichkeit besteht, vom Bauvorhaben Kenntnis zu erlangen und ihre Rechte wahrzunehmen, bedingt eine im Zweifelsfall grossz\u00fcgige Auslegung der Pflicht zur pers\u00f6nlichen Anzeige. Die Einspracheberechtigung ersch\u00f6pft sich nicht nur auf Grundeigent\u00fcmer von Grundst\u00fccken in einem Umkreis von 30m von der geplanten Baute, sondern ist bei einer Distanz von 100m zum Baugrundst\u00fcck in der Regel ohne vertiefte Abkl\u00e4rungen gegeben (Verwaltungsgericht, B 2024/103)."}], "ScrapyJob": "446973/61/2119", "Zeit UTC": "26.04.2026 03:47:49", "Checksum": "93a5e77a331c1c8263950073bafa362f"}