{"Signatur": "SG_VG_001", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2024-07-04", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_VG_001_B-2024-117_2024-07-04.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=13237&type=1563347022&cHash=92251e01d606c52082aa5c19a661cb64", "Checksum": "ef682cf7ba6716e56b4f54de7e8e844a"}, "Scrapedate": "2026-04-26", "Num": ["B 2024/117"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht 04.07.2024 B 2024/117"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht 04.07.2024 B 2024/117"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht 04.07.2024 B 2024/117"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Verfahrensrecht, Kostenvorschuss und Ersatz ausseramtlicher Kosten (Umtriebsentsch\u00e4digung). Art. 64, Art. 30 Abs. 1, Art. 96 Abs. 1 und 2, Art. 98 Abs. 1, Art. 98bis und Art. 98ter VRP sowie Art. 96 Abs. 3 lit. c und Art. 143 Abs. 3 ZPO. Die Verfahrensabschreibung bzw. das Nichteintreten auf ein Rechtsmittel ist im Grundsatz zul\u00e4ssig, wenn der Kostenvorschuss innert der angesetzten Frist nicht geleistet wird. Das Gericht kann bei einer Post- oder Bank\u00fcberweisung vom Eingangs- oder Buchungsdatum nicht auf eine versp\u00e4tete Leistung des Kostenvorschusses schliessen; massgebend ist einzig der Valutatag der Belastung auf dem Post- oder Bankkonto des Zahlungspflichtigen, mithin der beschwerdef\u00fchrenden Partei. Wird der Kostenvorschuss dem Gericht nicht fristgem\u00e4ss gutgeschrieben, muss dieses den Vorschusspflichtigen zum Nachweis auffordern, dass der Betrag am letzten Tag der Frist seinem Post- oder Bankkonto in der Schweiz (oder einem solchen seines Vertreters) belastet worden ist. Dass vorliegend der Beschwerdef\u00fchrer versehentlich die Zahlungsverbindung f\u00fcr Zahlungen aus dem Ausland verwendet hat, weshalb der Betrag erst nach Ablauf der angesetzten Frist auf das entsprechende Konto \u00fcberwiesen und anschliessend auf das Konto des Gerichts umgebucht wurde, \u00e4ndert nichts an der Rechtzeitigkeit der Vorschussleistung. Dem beruflich als Rechtsanwalt t\u00e4tigen und in eigener Sache prozessierenden Beschwerdef\u00fchrer ist trotz Obsiegens keine Umtriebsentsch\u00e4digung zuzusprechen, da die entsprechenden Voraussetzungen nicht erf\u00fcllt sind (Verwaltungsgericht, B 2024/117)."}], "ScrapyJob": "446973/61/2119", "Zeit UTC": "26.04.2026 04:29:58", "Checksum": "532db136c2734d9e394013be388594c6"}