{"Signatur": "SG_VG_001", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2024-05-16", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_VG_001_B-2024-15_2024-05-16.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=12803&type=1563347022&cHash=95b68ce0e8009128810b37f2898fe295", "Checksum": "3a5bf8f5915b682eb4077ebbb7b4330d"}, "Scrapedate": "2026-04-26", "Num": ["B 2024/15"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht 16.05.2024 B 2024/15"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht 16.05.2024 B 2024/15"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht 16.05.2024 B 2024/15"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Einb\u00fcrgerung, Gemeindeb\u00fcrgerrecht. Art.\u00a038 BV (SR 101), Art.\u00a011 und 12 B\u00fcG (SR 141.0), Art. 2 B\u00fcV (SR 141.01), Art.\u00a089 KV (sGS 111.1), Art.\u00a012 ff. BRG (sGS 121.1), Art. 2 BRV (sGS 121.11). Den kommunalen Beh\u00f6rden kommt bei der Beurteilung der (lokalen) Integration der gesuchstellenden Personen sowie ihrer Vertrautheit mit den schweizerischen Lebensverh\u00e4ltnissen (Kenntnisse der geographischen, historischen, politischen und gesellschaftlichen Verh\u00e4ltnisse) eine Einsch\u00e4tzungspr\u00e4rogative zu. In diesem Rahmen d\u00fcrfen die kantonalen und kommunalen Beh\u00f6rden zwar den einzelnen Kriterien eine gewisse eigene Gewichtung beimessen. Insgesamt muss die Beurteilung aber ausgewogen bleiben und darf nicht auf einem klaren Missverh\u00e4ltnis der W\u00fcrdigung aller massgeblichen Gesichtspunkte beruhen. Ein Manko bei einem Gesichtspunkt kann, so lange dieser nicht f\u00fcr sich allein den Ausschlag gibt, durch St\u00e4rken bei anderen Kriterien ausgeglichen werden. Im vorliegenden Fall ersuchte ein Ehepaar mit zwei gemeinsamen Kindern um Einb\u00fcrgerung. Anl\u00e4sslich eines Einb\u00fcrgerungsgespr\u00e4chs wurden zahlreiche Fragen zu den Themen Geografie, Politik, Gesellschaft und Kultur sowie Geschichte gestellt, wobei sich die Kenntnisse zu den historischen, politischen und \u00f6rtlichen Verh\u00e4ltnissen und zum Staatsaufbau als l\u00fcckenhaft erwiesen. Daraus durfte indessen nicht auf einen fehlenden Einb\u00fcrgerungswillen geschlossen werden, da die Gesuchsteller mit ihrer langj\u00e4hrigen Teilhabe am wirtschaftlichen und sozialen Leben in der Gemeinde den Tatbeweis f\u00fcr den Einb\u00fcrgerungswillen hinreichend erbracht hatten. Abweisung der Beschwerde der politischen Gemeinde (Verwaltungsgericht B 2024/15)."}], "ScrapyJob": "446973/61/2119", "Zeit UTC": "26.04.2026 04:35:56", "Checksum": "6667b07dca083beed5a5b07ffc3d66f7"}