{"Signatur": "SG_VG_001", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2026-01-15", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_VG_001_B-2024-195_2026-01-15.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=14437&type=1563347022&cHash=a53d50ff77637820fd691802a35442ed", "Checksum": "58dfa06ec7afcfe9bfdc49976c1dfb19"}, "Scrapedate": "2026-04-26", "Num": ["B 2024/195"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht 15.01.2026 B 2024/195"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht 15.01.2026 B 2024/195"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht 15.01.2026 B 2024/195"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Bau- und Umweltrecht. Wiederherstellung des rechtm\u00e4ssigen Zustands. Art. 159 Abs. 1 lit. b und d PBG, sGS 731.1). Best\u00e4tigung der Rechtm\u00e4ssigkeit der Verweigerung einer Ausnahmebewilligung durch das Verwaltungsgericht. Das Gericht hielt im Weiteren fest, die Beschwerdef\u00fchrer h\u00e4tten nicht gutgl\u00e4ubig annehmen d\u00fcrfen, dass bei einem Untergeschoss, welches den Grenzabstand auf drei Geb\u00e4udeseiten nicht einhalte, auf eine \u00dcberdeckung mit Erdreich bzw. eine B\u00f6schungsgestaltung verzichtet werden d\u00fcrfe. Das \u00f6ffentliche Interesse an der korrekten Anwendung des Baureglements \u00fcberwiege das von den Beschwerdef\u00fchrern angef\u00fchrte Interesse an der Zug\u00e4nglichkeit von Werkleitungen und das Interesse der Nachbarn an der ungeschm\u00e4lerten Erhaltung ihrer Str\u00e4ucher. Mildere Massnahmen als die nachtr\u00e4gliche \u00dcberdeckung/B\u00f6schungsgestaltung seien weder geltend gemacht noch ersichtlich. Von einer Geringf\u00fcgigkeit der Abweichung von den Bauvorschriften k\u00f6nne nicht ausgegangen werden, zumal das \u00fcber das gewachsene Terrain herausragende Untergeschoss sowohl den kleinen Grenzabstand nach Norden und S\u00fcden als auch den grossen Grenzabstand nach Westen betr\u00e4chtlich verletze. Bei objektiver Betrachtung erscheine die erw\u00e4hnte Massnahme als einzige geeignet und erforderlich, um den aktuellen baurechtswidrigen Zustand zu beheben. Sodann sei bez\u00fcglich der Wiederherstellung betreffend Dachumh\u00fcllung bzw. Erweiterung des Dachgeschosses zu erw\u00e4gen, dass der tats\u00e4chlich realisierte Bau mit der langj\u00e4hrigen fr\u00fcheren Praxis der Beschwerdegegnerin zwar in Einklang stehe. Dies verm\u00f6ge jedoch den Umstand, dass der Beschwerdef\u00fchrer 1 bewusst von der in Rechtskraft erwachsenen Baubewilligung vom 2. November 2020 abgewichen sei, offenkundig nicht zu rechtfertigen. Der Beschwerdef\u00fchrer 1 habe b\u00f6sgl\u00e4ubig gehandelt. Der Umstand, dass die Dachumh\u00fcllung/Erweiterung des Dachgeschosses keinen gesundheits-, feuerpolizeilichen, wohnhygienischen und st\u00e4dtebaulichen Interessen zuwiderlaufe und die Nachbarn sich nicht gegen das Projekt\u00e4nderungsgesuch gewehrt h\u00e4tten, erlaube ebenfalls keinen Verzicht auf den R\u00fcckbau. Die R\u00fcckbauanordnung auch f\u00fcr das Dachgeschoss erscheint daher angemessen. Hieran verm\u00f6chten die privaten Interessen der Beschwerdebeteiligten 1-3 am Verzicht auf einen R\u00fcckbau nichts zu \u00e4ndern. Die Einhaltung der Rechtsordnung und die Durchsetzung rechtskr\u00e4ftiger Baubewilligungen w\u00e4ren nicht mehr gew\u00e4hrleistet, wenn in dieser Form Abweichungen letztlich toleriert w\u00fcrden. Die vorinstanzlich best\u00e4tigte R\u00fcckbauanordnung der Beschwerdegegnerin betreffend Attikageschoss/Dachumh\u00fcllung lasse sich dementsprechend nicht beanstanden.\r\nVerwaltungsgericht (B2024/195)\r\nGegen dieses Urteil wurde Beschwerde beim Bundesgericht erhoben (Verfahren 1C_121/2026)"}], "ScrapyJob": "446973/61/2119", "Zeit UTC": "26.04.2026 03:03:44", "Checksum": "1468d8abf02e0101ec9dfcb7a940c5df"}