{"Signatur": "SG_VG_001", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2025-05-08", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_VG_001_B-2024-196_2025-05-08.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=13811&type=1563347022&cHash=4f4fe3831d9835f42bced14ac735c0ed", "Checksum": "ececc31e6b93432f7190bd78d0c50f80"}, "Scrapedate": "2026-04-26", "Num": ["B 2024/196"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht 08.05.2025 B 2024/196"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht 08.05.2025 B 2024/196"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht 08.05.2025 B 2024/196"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Ausl\u00e4nderrecht, Erl\u00f6schen der Niederlassungsbewilligung, Art. 61 Abs. 2 AIG. Die Rechtsfolge des Erl\u00f6schens der Niederlassungsbewilligung kn\u00fcpft an das Kriterium des Verlassens der Schweiz und damit an die tats\u00e4chliche Landesabwesenheit an. F\u00fcr die Definition der minimalen physischen Pr\u00e4senz in der Schweiz, bei welcher nicht von einer Auslandabwesenheit auszugehen ist, hat der Gesetzgeber auf eine Ankn\u00fcpfung an das auslegungsbed\u00fcrftige Kriterium des Lebensmittelpunktes oder des Wohnsitzes verzichtet. Die ausl\u00e4ndische Person muss sich w\u00e4hrend sechs aufeinanderfolgenden Monaten schwergewichtig im Ausland aufgehalten haben, wof\u00fcr die Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rde untersuchungs- und beweispflichtig ist. Allein aus der amtlichen Streichung im Einwohnerregister, die der betreffenden Person nicht zur Kenntnis gebracht wird, kann ohne weitere Untersuchungen nicht auf eine tats\u00e4chliche Auslandabwesenheit geschlossen werden. Das Fehlen einer registerrechtlichen Erfassung eines Wohnsitzes in der Schweiz oder des Nachweises eines Lebensmittelpunktes an einem bestimmten Ort in der Schweiz ist nicht mit dem Verlassen der Schweiz bzw. einer sechsmonatigen Landesabwesenheit gleichzusetzen (Verwaltungsgericht, B 2024/196)."}], "ScrapyJob": "446973/61/2119", "Zeit UTC": "26.04.2026 03:38:41", "Checksum": "1efa46838c36c3211cc0de9b361fe1ee"}