{"Signatur": "SG_VG_001", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2025-10-13", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_VG_001_B-2024-197_2025-10-13.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=14069&type=1563347022&cHash=edc86ae2cb27a9eb02dcf073e39dc093", "Checksum": "711f51b8d0ef4bdb3b82b49467510a15"}, "Scrapedate": "2026-04-26", "Num": ["B 2024/197"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht 13.10.2025 B 2024/197"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht 13.10.2025 B 2024/197"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht 13.10.2025 B 2024/197"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Bau- und Planungsrecht, Baubewilligungspflicht f\u00fcr die Umnutzung eines vormaligen Altersheims in ein Fl\u00fcchtlingszentrum, Art. 22 Abs. 1 RPG, Art. 136 PBG. Nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung unterstehen auch reine Umnutzungen ohne bauliche Massnahmen der Baubewilligungspflicht, wenn sie zwar keine massgeblichen Terrainver\u00e4nderungen bewirken, aber erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben. Eine ohne bauliche Vorkehren auskommende Zweck\u00e4nderung unterliegt der Bewilligungspflicht lediglich dann nicht, wenn erstens auch der neue Verwendungszweck der in der fraglichen Zone zuzulassenden Nutzung entspricht und zweitens die \u00c4nderung sich hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf Umwelt und Planung als ausgesprochen geringf\u00fcgig erweist. Im Zweifelsfall ist ein Baubewilligungsverfahren einzuleiten. Vorliegend ist der neue Verwendungszweck als Fl\u00fcchtlingsheim in der Zone f\u00fcr \u00f6ffentliche Bauten und Anlagen zonenkonform. Aufgrund der deutlichen Kapazit\u00e4tssteigerung von vormals 59 Bewohnern im Altersheim hin zu bis 116 Bewohner im Fl\u00fcchtlingsheim ist jedoch nicht nur mit \u00e4usserst geringf\u00fcgigen, sondern mit relevanten Auswirkungen auf Raum und Umwelt zu rechnen. Die Zweck\u00e4nderung untersteht daher der Baubewilligungspflicht (Verwaltungsgericht, B 2024/197)."}], "ScrapyJob": "446973/61/2119", "Zeit UTC": "26.04.2026 03:17:46", "Checksum": "d7663ff1d00a20683dad8a4a37a30ea3"}