{"Signatur": "SG_VG_001", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2024-12-06", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_VG_001_B-2024-64_2024-12-06.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=13369&type=1563347022&cHash=32092b35c9224e0e496dd3bf211b4fc7", "Checksum": "517bdb98d0a28fe7240f1bff40a96732"}, "Scrapedate": "2026-04-26", "Num": ["B 2024/64"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht 06.12.2024 B 2024/64"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht 06.12.2024 B 2024/64"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht 06.12.2024 B 2024/64"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Gewerbebewilligung, Wirtschaftsfreiheit; Art. 27 Abs. 1 BV. \r\nDie Beschwerdef\u00fchrerin hat sich mit ihrem Fahrgesch\u00e4ft \u00abEnterprise\u00bb um einen Stand-platz am Herbstjahrmarkt 2023 beworben. Die Stadtpolizei St. Gallen hat ihr Angebot nicht ber\u00fccksichtigt und ihr die Kosten der Verf\u00fcgung auferlegt. Das Volkswirtschaftsdepartement hat den Rekurs, soweit es auf ihn eintrat, abgelehnt. Es stellte jedoch die Verletzung von Verfahrensrechten der Beschwerdef\u00fchrerin durch die Stadtpolizei fest. Es auferlegte deshalb der Stadt die Verfahrenskosten und verpflichtete sie, die Beschwerdef\u00fchrerin f\u00fcr ihre Vertretungskosten zu entsch\u00e4digen. \r\nDas Verwaltungsgericht heisst die von der Beschwerdef\u00fchrerin erhobene Beschwerde, soweit es darauf eintritt, gut, stellt die Rechtswidrigkeit des Rekursentscheids fest und hebt die Kostenauflage im erstinstanzlichen Verfahren auf. Die Stadtpolizei hat sich bei der Behandlung und Abweisung des Gesuchs zwar an zahlreichen sachlichen und damit mit Blick auf die Gleichbehandlung der Marktteilnehmer zul\u00e4ssigen Kriterien ausgerichtet. Sie hat jedoch diese Kriterien nicht konkret und nachpr\u00fcfbar in Verbindung gebracht mit den schliesslich ber\u00fccksichtigten Fahrgesch\u00e4ften, der nicht ber\u00fccksichtigten \u00abEnterprise\u00bb der Beschwerdef\u00fchrerin und gegebenenfalls weiteren nichtber\u00fccksichtigten Fahrgesch\u00e4ften. Weil es ihr damit nicht gelingt, die Rechtm\u00e4ssigkeit des Eingriffs in die Wirtschaftsfreiheit der Beschwerdef\u00fchrerin darzutun, ist auf eine unzul\u00e4ssige Benachteiligung der Beschwerdef\u00fchrerin zu schliessen. (Verwaltungsgericht, B 2024/64)"}], "ScrapyJob": "446973/61/2119", "Zeit UTC": "26.04.2026 04:05:12", "Checksum": "6435e12e12871978ca8e843874c180ce"}