{"Signatur": "SG_VG_001", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2026-02-19", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_VG_001_B-2025-109_2026-02-19.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=14588&type=1563347022&cHash=09bad4e2d6273bdeebd951b678239e2f", "Checksum": "ba7a18149ae2a6dcace9151b7803735a"}, "Scrapedate": "2026-07-15", "Scrapetime": "02:58:47", "Num": ["B 2025/109"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht 19.02.2026 B 2025/109"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht 19.02.2026 B 2025/109"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht 19.02.2026 B 2025/109"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Ausl\u00e4nderrecht, Wiedererteilung einer Aufenthaltsbewilligung, Art. 30 Abs. 1 lit. b AIG (pers\u00f6nlicher schwerer H\u00e4rtefall und Art. 30 Abs. 1 lit. k AIG (erleichterte Wiederzulassung). Die Niederlassungsbewilligung eines seit Geburt in der Schweiz lebenden Ausl\u00e4nders war nach einer mehr als sechsmonatigen Abwesenheit zufolge Gef\u00e4ngnisaufenthalts im Ausland erloschen. Die Vorinstanz lehnte eine Wiedererteilung wegen des \u00fcberwiegenden \u00f6ffentlichen Fernhalteinteresses ab. Dabei wurden indessen nicht alle privaten Interessen ber\u00fccksichtigt, namentlich die besondere Zur\u00fcckhaltung bei der Wegweisung von (einmalig) im jungen Alter straff\u00e4llig gewordenen Angeh\u00f6rigen der zweiten Generation und die aufgrund der geistigen Beeintr\u00e4chtigung deutlich verminderte Arbeitsf\u00e4higkeit (auf dem zweiten Arbeitsmarkt und auch dort nur eingeschr\u00e4nkt). Vor kurzem heiratete der Beschwerdef\u00fchrer zudem eine Schweizerin. Die gewichtigen privaten Interessen am Verbleib in der Schweiz \u00fcberwiegen im konkreten Fall das weder zeitlich noch sachlich nicht (mehr) erhebliche \u00f6ffentliche Fernhalteinteresse eindeutig. Die Ermessensaus\u00fcbung der Vorinstanz erwies sich damit als rechtsverletzend. (Verwaltungsgericht, B 2025/109)"}], "ScrapyJob": "446973/61/2203", "Zeit UTC": "15.07.2026 02:58:47", "Checksum": "7024dba70d356932cecca36b454b9bb3"}