{"Signatur": "SG_VG_001", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2025-05-19", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_VG_001_B-2025-11_2025-05-19.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=13837&type=1563347022&cHash=8e396f7092ac055a5e818da9334d46b3", "Checksum": "12fdb4d34deb2dceecd536fb13ace74e"}, "Scrapedate": "2026-04-26", "Num": ["B 2025/11"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht 19.05.2025 B 2025/11"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht 19.05.2025 B 2025/11"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht 19.05.2025 B 2025/11"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Tierschutz, Art. 6 Abs. 1 TSchG; Art. 95 Abs. 1 lit. a, Anhang 2 Tabelle 2 Ziffer 13 TSchV\r\nDie Beschwerdef\u00fchrerin betreibt einen Greifvogel- und Eulenpark. Von insgesamt 123 V\u00f6geln h\u00e4lt sie 19 falknerisch. Die seit 1. September 2008 geltende Tierschutzverordnung sieht die M\u00f6glichkeit der falknerischen Haltung von Greifv\u00f6geln vor (Ziffer 13 zu Tabelle 2 des Anhangs 2). Sie ist nicht beschr\u00e4nkt auf Greifv\u00f6gel, die in der Beizjagd eingesetzt werden. Im Ergebnis gehen die Einschr\u00e4nkungen der falknerischen Haltung der Greifv\u00f6gel durch die Beschwerdef\u00fchrerin nicht weiter als jene von Beizv\u00f6geln. Zwar beschr\u00e4nkt sich die falknerische Haltung anders als bei den Beizv\u00f6geln nicht auf die Jagd- bzw. Showsaison. Die Beschwerdef\u00fchrerin h\u00e4lt ihre in Flugshows eingesetzten Greifv\u00f6gel und Eulen w\u00e4hrend das ganzen Jahres falknerisch. Soweit sie ihnen auch w\u00e4hrend des ganzen Jahres regelm\u00e4ssig und ausreichend Gelegenheit zum Freiflug bietet, erf\u00fcllt sie grunds\u00e4tzlich die Anforderungen, welche an die Haltung von Beizv\u00f6geln w\u00e4hrend der Jagdsaison gestellt werden, w\u00e4hrend des ganzen Jahres. Das AVSV hat deshalb der Beschwerdef\u00fchrerin zu Unrecht die Erteilung einer Bewilligung f\u00fcr die falknerische Haltung von Greifv\u00f6geln und Eulen verweigert. R\u00fcckweisung zur Erteilung der Bewilligung und Festlegung der Bedingungen. (Verwaltungsgericht, B 2025/11)"}], "ScrapyJob": "446973/61/2119", "Zeit UTC": "26.04.2026 03:37:04", "Checksum": "cd6b0ba56e0b71d67bee42e64f896e32"}