{"Signatur": "SG_VG_001", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2026-03-19", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_VG_001_B-2025-128_2026-03-19.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=14658&type=1563347022&cHash=c824539bf7dd5770a1201f886e0d4140", "Checksum": "e949f4f8b6630fffaa6df91a7d783ed3"}, "Scrapedate": "2026-09-18", "Scrapetime": "03:20:24", "Num": ["B 2025/128"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht 19.03.2026 B 2025/128"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht 19.03.2026 B 2025/128"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht 19.03.2026 B 2025/128"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Steuerpflicht einer juristischen Person. Art. 71 StG und Art. 20 Abs. 1 StHG. \t\r\nDer Ankn\u00fcpfungspunkt der tats\u00e4chlichen Verwaltung einer juristischen Person liegt am Ort, wo die F\u00e4den der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung zusammenlaufen, die wesentlichen Unternehmensentscheide fallen, die normalerweise am Sitz sich abspielende Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung besorgt wird und die Gesellschaft den wirklichen, tats\u00e4chlichen Mittelpunkt ihrer \u00f6konomischen Existenz hat. Die so verstandene tats\u00e4chliche Verwaltung einer juristischen Person ist abzugrenzen von der blossen administrativen Verwaltung einerseits und der T\u00e4tigkeit der obersten Gesellschaftsorgane andererseits, soweit sie sich auf die Aus\u00fcbung der Kontrolle \u00fcber die eigentliche Gesch\u00e4ftsleitung und gewisse Grundsatzentscheide beschr\u00e4nkt. Massgebend ist somit die F\u00fchrung der laufenden Gesch\u00e4fte im Rahmen des Gesellschaftszwecks; findet sie an mehreren Orten statt, ist der Schwerpunkt der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung massgebend. \t\r\nVorliegend wird der von der juristischen Person geltend gemachte internationale Charakter des Handelsgesch\u00e4fts mit Lieferanten nicht verkannt, sondern lediglich in Abw\u00e4gung der gesamten Umst\u00e4nde und Indizien mit \u00fcberwiegender Wahrscheinlichkeit von einem Schwerpunkt der Aktivit\u00e4ten der Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit im Kanton St. Gallen ausgegangen.\r\n(Verwaltungsgericht, B 2025/128)"}], "ScrapyJob": "446973/61/2269", "Zeit UTC": "18.09.2026 03:20:24", "Checksum": "6cff151de20c78193f628d6d89b53c40"}