{"Signatur": "SG_VG_001", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2026-04-15", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_VG_001_B-2025-171_2026-04-15.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=14662&type=1563347022&cHash=cfc43d46aa1cff5066b9d4e3fc95c26b", "Checksum": "b468a04f71374d76b7e6164359f808ad"}, "Scrapedate": "2026-10-15", "Scrapetime": "03:00:09", "Num": ["B 2025/171"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht 15.04.2026 B 2025/171"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht 15.04.2026 B 2025/171"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht 15.04.2026 B 2025/171"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Planungs- und Baurecht, nachtr\u00e4gliche Baubewilligung f\u00fcr den Ersatz einer Geschossdecke, Art. 136 und 147 PBG, Art. 21 USG, Art. 32 f. LSV\r\nDer Ersatz einer Decke zwischen zwei Wohneinheiten unterliegt der Bewilligungspflicht und gilt nicht mehr als nicht bewilligungspflichtige geringf\u00fcgige \u00c4nderung im Sinne von Art. 136 Abs. 2 PBG. Bei bestehenden Geb\u00e4uden m\u00fcssen die Anforderungen von Art. 21 USG eingehalten werden, wenn die f\u00fcr den Schallschutz massgebenden Geb\u00e4udeteile (Aussenbauteile, Trennbauteile, Treppen, haustechnische Anlagen) umgebaut, ersetzt oder neu eingebaut werden. Zum Schutz gegen Innenl\u00e4rm m\u00fcssen die Trennbauteile innerhalb des Geb\u00e4udes (wie Innenw\u00e4nde, Decken, T\u00fcren; vgl. Art. 33 Abs. 2 LSV) zwischen verschiedenen Nutzungseinheiten (wie Wohnungen) so beschaffen sein, dass sie die \u00dcbertragung von Luftschall und Trittschall zwischen benachbarten bzw. \u00fcbereinander liegenden R\u00e4umen ausreichend unterbinden. Der Schallschutz hat bei Aussen- und Trennbauteilen l\u00e4rmempfindlicher R\u00e4ume den anerkannten Regeln der Baukunde zu entsprechen (Art. 32 Abs. 1 LSV verweist auf die Mindestanforderungen nach der SIA-Norm 181). Vorliegend betrifft der Umbau der Geschossdecke zwischen zwei Wohneinheiten ein massgebliches Trennbauteil und die Schallschutzanforderungen m\u00fcssen eingehalten werden. Die nachtr\u00e4gliche Baubewilligung enth\u00e4lt deshalb zu Recht die Auflage im Sinne vom Art. 147 Abs. 1 PBG, dass die Trennbauteile die Mindestanforderungen der SIA-Norm 181 einzuhalten haben.\r\n(Verwaltungsgericht, B 2025/171)\r\nPlanungs- und Baurecht, nachtr\u00e4gliche Baubewilligung f\u00fcr den Ersatz einer Geschossdecke, Art. 136 und 147 PBG, Art. 21 USG, Art. 32 f. LSV\r\nDer Ersatz einer Decke zwischen zwei Wohneinheiten unterliegt der Bewilligungspflicht und gilt nicht mehr als nicht bewilligungspflichtige geringf\u00fcgige \u00c4nderung im Sinne von Art. 136 Abs. 2 PBG. Bei bestehenden Geb\u00e4uden m\u00fcssen die Anforderungen von Art. 21 USG eingehalten werden, wenn die f\u00fcr den Schallschutz massgebenden Geb\u00e4udeteile (Aussenbauteile, Trennbauteile, Treppen, haustechnische Anlagen) umgebaut, ersetzt oder neu eingebaut werden. Zum Schutz gegen Innenl\u00e4rm m\u00fcssen die Trennbauteile innerhalb des Geb\u00e4udes (wie Innenw\u00e4nde, Decken, T\u00fcren; vgl. Art. 33 Abs. 2 LSV) zwischen verschiedenen Nutzungseinheiten (wie Wohnungen) so beschaffen sein, dass sie die \u00dcbertragung von Luftschall und Trittschall zwischen benachbarten bzw. \u00fcbereinander liegenden R\u00e4umen ausreichend unterbinden. Der Schallschutz hat bei Aussen- und Trennbauteilen l\u00e4rmempfindlicher R\u00e4ume den anerkannten Regeln der Baukunde zu entsprechen (Art. 32 Abs. 1 LSV verweist auf die Mindestanforderungen nach der SIA-Norm 181). Vorliegend betrifft der Umbau der Geschossdecke zwischen zwei Wohneinheiten ein massgebliches Trennbauteil und die Schallschutzanforderungen m\u00fcssen eingehalten werden. Die nachtr\u00e4gliche Baubewilligung enth\u00e4lt deshalb zu Recht die Auflage im Sinne vom Art. 147 Abs. 1 PBG, dass die Trennbauteile die Mindestanforderungen der SIA-Norm 181 einzuhalten haben.\r\n(Verwaltungsgericht, B 2025/171)"}], "ScrapyJob": "446973/61/2296", "Zeit UTC": "15.10.2026 03:00:09", "Checksum": "d4f4c2ab50b1bab2abcd49ac221d297c"}