{"Signatur": "SG_VG_001", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2025-07-02", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_VG_001_B-2025-59_2025-07-02.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=14217&type=1563347022&cHash=439d85855c64180665f5ef18ecdc2954", "Checksum": "2b32a6d2d355ddca0cf74b322942ad57"}, "Scrapedate": "2026-04-26", "Num": ["B 2025/59"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht 02.07.2025 B 2025/59"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht 02.07.2025 B 2025/59"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht 02.07.2025 B 2025/59"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Ausl\u00e4nderrecht, Widerruf der Aufenthaltsbewilligung, nachehelicher H\u00e4rtefall aus zweiter Ehe (Art. 50 Abs. 1 AIG), Recht auf Familienleben (Art. 8 EMRK). Die Wegweisung des Vaters zu seinen drei in der Schweiz aufenthaltsberechtigten Kinder aus erster Ehe und einem weiteren ausserehelichen Kind stellt einen Eingriff in das Recht auf Familienleben dar. Da die Aufenthaltsbewilligung des Beschwerdef\u00fchrers nach der Trennung und Scheidung der ersten Ehe rechtskr\u00e4ftig widerrufen und der Beschwerdef\u00fchrer aus der Schweiz weggewiesen wurde und das vierte im Jahr 2022 geborene Kind aus einer ausserehelichen Beziehung stammt, gelten f\u00fcr die Interessenabw\u00e4gung die erh\u00f6hten Anforderungen f\u00fcr die erstmalige Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung (E. 4.2.1). Diese sind vorliegend nicht erf\u00fcllt, da weder in affektiver noch in wirtschaftlicher Hinsicht von einer besonders engen Beziehung des Beschwerdef\u00fchrers zu den Kindern auszugehen ist. Die Pflege einer regelm\u00e4ssigen pers\u00f6nlichen Beziehung zwischen dem Vater und den Kindern ist auch ohne st\u00e4ndigen Aufenthalt in der Schweiz m\u00f6glich. \r\n(E. 4.2.2; Verwaltungsgericht, B 2025/59).\r\n\r\nAuf eine gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde trat das Bundesgericht mit Urteil vom 15. September 2025 nicht ein (Verfahren 2C_511/2025).\r\nGegen das Bundesgerichtsurteil vom 15. September 2025 erhobene Revisionsgesuch wurde mit Urteil vom 20. Oktober 2025 nicht eingetreten (Verfahren 2F_20/2025)."}], "ScrapyJob": "446973/61/2119", "Zeit UTC": "26.04.2026 03:30:11", "Checksum": "fe7a8ad1c077a338ce74b9438b23577b"}