{"Signatur": "SG_VG_001", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2026-06-29", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_VG_001_B-2026-17_2026-06-29.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=14852&type=1563347022&cHash=472f91090d8524274e5ec20caae75344", "Checksum": "006afab1059b333f0ab7d545669af23f"}, "Scrapedate": "2026-10-15", "Scrapetime": "02:57:47", "Num": ["B 2026/17"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht 29.06.2026 B 2026/17"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht 29.06.2026 B 2026/17"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht 29.06.2026 B 2026/17"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Beschaffungsrecht, Art. 44 Abs. 1 lit. a IV\u00f6B \r\nBei Unternehmensreferenzen kann der Eignungsnachweis auch dann als erbracht gelten, wenn Schl\u00fcsselpersonen und weiteres Personal das Unternehmen im Verlauf der Zeit verlassen haben sollten. Eine solche Auslegung des Kriteriums ist sachlich vertretbar, da grunds\u00e4tzlich davon ausgegangen werden kann, dass innerhalb eines Unternehmens ein Wissenstransfer stattfindet, der bei Personalabg\u00e4ngen keinen definitiven Verlust von Kompetenzen nach sich zieht. \r\nVorliegend stellt sich die spiegelbildliche Frage, ob eine Firmenreferenz einer Anbieterin zugerechnet werden kann, die von einem anderen Unternehmen zusammen mit einer Schl\u00fcsselperson ein Projekt w\u00e4hrend laufender Planung und Ausf\u00fchrung \u00fcbernommen und zusammen mit diesem Unternehmen realisiert hat. Verweist die Anbieterin auf ein Referenzprojekt, welches nicht sie als Organisation erbracht hat, sondern bei welchem eine mittlerweile bei ihr besch\u00e4ftigte Person eine Schl\u00fcsselfunktion inne hatte, ist das Referenzprojekt nicht geeignet, die Leistungsf\u00e4higkeit der Anbieterin als Unternehmen nachzuweisen. \r\nInsgesamt ergibt sich, dass die Zuschlagsempf\u00e4ngerin mit der Firmenreferenz \u00abD.__\u00bb ein Projekt anf\u00fchrte, in welchem das Bauprojekt als Ergebnis der Teilphase 32 nicht ihr zugerechnet werden kann. Auch f\u00fcr die weiteren Phasen und Teilphasen, insbesondere die Teilphase 33, ist die Aufgabenverteilung zwischen dem Drittunternehmen und der Beschwerdegegnerin nicht schl\u00fcssig. Die Anforderungen an das Unternehmen gestalten sich in den Teilphasen 31, 32 und 33 unterschiedlich aus. Insgesamt kann das von der Beschwerdegegnerin f\u00fcr den Wasserbau und die Kunstbauten bezeichnete Referenzprojekt in der massgeblichen Teilphase 32, das heisst f\u00fcr die Ausarbeitung des Bauprojekts, ihr nicht als Firmenreferenz zugerechnet werden. \r\n(Verwaltungsgericht, B 2026/17)"}], "ScrapyJob": "446973/61/2296", "Zeit UTC": "15.10.2026 02:57:47", "Checksum": "f7abdfed1b14eaa520a7654dde0ec4fb"}