{"Signatur": "SG_VSG_001", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2021-03-26", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_VSG_001_AVI-2020-19_2021-03-26.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=10346&type=1563347022&cHash=8da1c936f032a1e347a271af0b17783b", "Checksum": "5653977b29975888150bbd65508bf574"}, "Scrapedate": "2025-07-19", "Num": ["AVI 2020/19"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Versicherungsgericht 26.03.2021 AVI 2020/19"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Versicherungsgericht 26.03.2021 AVI 2020/19"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Versicherungsgericht 26.03.2021 AVI 2020/19"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Versicherungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Versicherungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Versicherungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "AVI - Arbeitslosenversicherung"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Art. 25 und 53 ATSG, Art. 24, 30 und 94 AVIG und Art. 27, 41a und 45 AVIG.\r\n\r\nHat eine versicherte Person eine lose Abmachung mit einer Lieferantin, wonach sie f\u00fcr die Vermittlung eines Gesch\u00e4fts im Erfolgsfall eine Provision erh\u00e4lt und wendet die versicherte Person Zeit und Mittel daf\u00fcr auf, so ist sie erwerbst\u00e4tig. In diesem Fall ist ihr grunds\u00e4tzlich ein f\u00fcr die aufgewendete Arbeit orts- und berufs\u00fcbliches Einkommen als Zwischenverdienst anzurechnen. Hat die versicherte Person ihre selbst\u00e4ndige Erwerbst\u00e4tigkeit erst angegeben, nachdem sie eine Provisionszahlung erhalten hat, muss eine R\u00fcckforderung von zu viel ausbezahlten Arbeitslosentaggeldern erfolgen. Weist die versicherte Person die investierte Arbeitszeit nicht aus, so kann die Provision nach dem Entstehungsprinzip anhand der geltend gemachten Unkosten f\u00fcr berufsbedingte Fahrten als Zwischenverdienst auf die Kontrollperioden verteilt werden. \r\n\r\nGibt die versicherte Person auf dem Formular \"Angaben der versicherten Person\" an, in der Kontrollperiode nicht selbst\u00e4ndig erwerbst\u00e4tig gewesen zu sein und ergibt sich aus einer sp\u00e4ter eingereichten Zusammenstellung der Berufsauslagen, dass sie in der Kontrollperiode einen Kundenbesuch gemacht hat, ist sie in der Anspruchsberechtigung einzustellen. Angesichts des relativ leichten Verschuldens ist eine Einstellung von f\u00fcnf Tagen angemessen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 26. M\u00e4rz 2021, AVI 2020/19)."}], "ScrapyJob": "446973/61/1836", "Zeit UTC": "19.07.2025 00:57:05", "Checksum": "80807925b072704d0e016c5b2b3f4b1d"}