{"Signatur": "SG_VSG_001", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2014-03-13", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_VSG_001_EL-2012-24_2014-03-13.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=1329&type=1563347022&cHash=32bfb526177fff7c8acb460fca6d0e76", "Checksum": "9bfc8a0d5e4d85ae056e61c48383a01d"}, "Scrapedate": "2025-07-19", "Num": ["EL 2012/24"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Versicherungsgericht 13.03.2014 EL 2012/24"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Versicherungsgericht 13.03.2014 EL 2012/24"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Versicherungsgericht 13.03.2014 EL 2012/24"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Versicherungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Versicherungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Versicherungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "EL - Erg\u00e4nzungsleistungen"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Art.\u00a01a Abs.\u00a02 der st. gallischen Verordnung \u00fcber die nach Erg\u00e4nzungsleistungsgesetz anrechenbare Tagespauschale (sGS 351.52). Strittige Tagestaxenbegrenzung auf den Ansatz f\u00fcr Verpflegung und Unterkunft nach Art.\u00a011 Abs.\u00a01 AHVV (zurzeit Fr.\u00a033.-- pro Tag) f\u00fcr Kinder, f\u00fcr die ein Anspruch auf eine Kinderrente besteht und die sich in einem Kinder- oder Jugendheim aufhalten. Kinder, die einen Kinderrentenanspruch begr\u00fcnden, haben keinen eigenen EL-Anspruch. Die j\u00e4hrliche EL f\u00fcr sie wird, wenn sie nicht bei den Eltern leben, gesondert berechnet. Auch bei gesonderter Berechnung werden ihre Ausgaben und Einnahmen aber wie die des Anspruchsberechtigten nach Massgabe der Art.\u00a09\u00a0ff. ELG eingesetzt. Am Ende ergibt sich ein einziger EL-Anspruch des Berechtigten. Auch Heimkosten, die sich aus einer Fremdplatzierung solcher Kinder ergeben, geh\u00f6ren demnach grunds\u00e4tzlich in die Berechnung des EL-Existenzbedarfs. Die Begrenzung der Tagestaxe richtet sich auch hier nach Art.\u00a010 Abs.\u00a02 lit.\u00a0a ELG. Bei einer zivilrechtlichen Unterbringung eines solchen Kindes in einem der IVSE unterstellten anerkannten Kinder- oder Jugendheim hat der Kanton St.\u00a0Gallen in der Verordnung zur IVSE und im Sozialhilfegesetz ein System der Tragung der Kosten durch Staatsbeitr\u00e4ge (politische Gemeinde und Staat) vorgesehen, soweit keine anderen gesetzlichen Kostentr\u00e4ger herangezogen werden k\u00f6nnen, so dass sich keine Sozialhilfeabh\u00e4ngigkeit des EL-Bez\u00fcgers (mit potentieller R\u00fcckerstattungspflicht) ergibt. Bei diesen Gegebenheiten erscheint es nicht bundesrechtswidrig, sondern es ist dem seit der NFA f\u00fcr die materielle und rechtliche Organisation und die Finanzierung der Aufenthaltskosten in den Heimen zust\u00e4ndigen Kanton unbenommen, die f\u00fcr die EL anrechenbare Tagestaxe auf die Kosten f\u00fcr Verpflegung und Unterkunft zu beschr\u00e4nken (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 13. M\u00e4rz 2014,EL 2012/24).Best\u00e4tigt durch Urteil des Bundesgerichts 9C_334/2014."}], "ScrapyJob": "446973/61/1836", "Zeit UTC": "19.07.2025 08:02:30", "Checksum": "229859756e952c33172ba8cf43b720b9"}