{"Signatur": "SG_VSG_001", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2020-10-22", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_VSG_001_IV-2018-314_2020-10-22.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=10141&type=1563347022&cHash=e8a4a4257a390ef9c60f28c7f9c8e893", "Checksum": "9f7bef8dd3efba71aec762c97f371f0f"}, "Scrapedate": "2025-07-19", "Num": ["IV 2018/314"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Versicherungsgericht 22.10.2020 IV 2018/314"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Versicherungsgericht 22.10.2020 IV 2018/314"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Versicherungsgericht 22.10.2020 IV 2018/314"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Versicherungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Versicherungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Versicherungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "IV - Invalidenversicherung"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Art. 28 IVG: Die gesamte Aktenlage liefert einerseits Anhaltspunkte f\u00fcr gesundheitliche Beeintr\u00e4chtigungen des Beschwerdef\u00fchrers, andererseits aber auch solche f\u00fcr ein suboptimales Leistungsverhalten und eine mangelnde Motivation. Aufgrund der vorhandenen Aktenlage ist es dem Gericht nicht m\u00f6glich, mit dem Beweisgrad der \u00fcberwiegenden Wahrscheinlichkeit festzustellen, in welchem Ausmass der Beschwerdef\u00fchrer aus gesundheitlichen Gr\u00fcnden in seiner Leistungsf\u00e4higkeit eingeschr\u00e4nkt ist. Von einer weiteren Begutachtung sind aktuell keine wesentlich neuen Erkenntnisse mehr zu erwarten, da anzunehmen ist, dass der Beschwerdef\u00fchrer in solchen Situationen nicht sein wahres Leistungspotential in Alltagssituationen wird entfalten k\u00f6nnen oder nicht gewillt ist, dieses zu entfalten. Folglich hat der Beschwerdef\u00fchrer die Folgen der Beweislosigkeit zu tragen und das Rentenbegehren ist abzuweisen. Sollte sich der Beschwerdef\u00fchrer zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt zu einer station\u00e4ren Behandlung entschliessen und sollten sich daraus oder sollten sich anderweitig neue Erkenntnisse bez\u00fcglich seines Gesundheitszustandes ergeben, steht es ihm offen, sich erneut bei der Beschwerdegegnerin anzumelden (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 22. Oktober 2020, IV 2018/314)."}], "ScrapyJob": "446973/61/1836", "Zeit UTC": "19.07.2025 01:24:22", "Checksum": "edd91accc054160f23b34938ba0a714a"}