{"Signatur": "SG_VWEK_001", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2013-04-23", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_VWEK_001_I-1-2012-200_2013-04-23.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=600&type=1563347022&cHash=936ff7dc3a4d776d69abd4c7d3c3ee88", "Checksum": "2fd89f6e434e91ca00d5ff62a59522ba"}, "Scrapedate": "2025-07-19", "Num": ["I/1-2012/200"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsrekurskommission 23.04.2013 I/1-2012/200"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsrekurskommission 23.04.2013 I/1-2012/200"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsrekurskommission 23.04.2013 I/1-2012/200"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsrekurskommission "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsrekurskommission "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsrekurskommission "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Abgaben und \u00f6ffentliche Dienstpflichten"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Art. 213 Abs. 1 lit. a DBG (SR 642.11), Art. 48 Abs. 1 lit. a StG (sGS 811.1). Kinderabzug und Steuertarif. Die Steuerpflichtige ist geschieden und lebt mit ihrer vollj\u00e4hrigen Tochter zusammen. Diese absolvierte im Rahmen ihrer Ausbildung ein Praktikum und erzielte damit ein Erwerbseinkommen von ca. Fr.\u00a014'000.--. Dieses ist nach Abzug eines Betrags von Fr.\u00a06'000.\u2014an ihren Lebensunterhalt anzurechnen. Der Vater zahlte Alimente von Fr.\u00a010'200..--. Gem\u00e4ss DBG ist massgebend, welcher Elternteil f\u00fcr den Unterhalt sorgt. Um dies festzustellen, m\u00fcssen immaterielle Leistungen und Naturalleistungen gesch\u00e4tzt werden. Vollj\u00e4hrige Kinder brauchen keine besondere Betreuung. Beim Aufwand f\u00fcr Verpflegung ist zu pr\u00fcfen, ob das Kind selber entsprechende Berufskostenabz\u00fcge machen kann. Im kantonalen Recht ist massgebend, welcher Elternteil zur Hauptsache f\u00fcr das Kind sorgt. Nach Ber\u00fccksichtigung der Eigenleistung des Kindes und der Alimente des Vaters bleiben noch Auslagen von rund Fr.\u00a04'000.--, welche von der Mutter bestritten werden. Damit kann ihr weder der Kinderabzug noch der Elterntarif gew\u00e4hrt werden. Bei der direkten Bundessteuer wurde von der Veranlagungsbeh\u00f6rde der Elterntarif gew\u00e4hrt, was nicht korrekt ist\u00a0(Verwaltungsrekurskommission, Abteilung I/1, 23.\u00a0April\u00a02013,\u00a0I/1-2012/200)."}], "ScrapyJob": "446973/61/1836", "Zeit UTC": "19.07.2025 08:48:33", "Checksum": "c13d41207ee8d8932b8cb44242fed2d6"}