{"Signatur": "SG_VWEK_001", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2022-10-17", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_VWEK_001_I-1-2021-217_2022-10-17.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=11230&type=1563347022&cHash=f663687a5294cf482c3aed056fd2e3a5", "Checksum": "22b214eb912b9c8aa37d58c6884f36ca"}, "Scrapedate": "2025-07-18", "Num": ["I/1-2021/217"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsrekurskommission 17.10.2022 I/1-2021/217"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsrekurskommission 17.10.2022 I/1-2021/217"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsrekurskommission 17.10.2022 I/1-2021/217"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsrekurskommission "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsrekurskommission "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsrekurskommission "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Abgaben und \u00f6ffentliche Dienstpflichten"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Art. 44 Abs. 2 StG; Art. 9 Abs. 3 StHG; Art. 32 Abs. 2 DBG\r\nGem\u00e4ss Art. 1 der Liegenschaftskostenverordnung gelten als Investitionen, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen, Aufwendungen f\u00fcr Massnahmen, die zur rationellen Energieverwendung oder zur Nutzung erneuerbarer Energien dienen. Darunter allen unter anderem alle m\u00f6glichen Massnahmen zur Verminderung der Energieverluste der Geb\u00e4udeh\u00fclle und zur rationellen Energienutzung bei haustechnischen Anlagen. Die lokale und verlustarme Speicherung des Solarstroms ist geeignet, das Verteilnetz zu entlasten und zu einer h\u00f6heren Netzstabilit\u00e4t beizutragen. Durch die bessere Ausnutzung der energieerzeugenden Photovoltaikanlage resp. h\u00f6heren autarkischen Stromversorgung der einzelnen Nutzer tragen sie gesamthaft positiv zur schweizweiten Versorgungssicherheit und dementsprechend zu einer rationellen Nutzung erneuerbarer Energien bei. Eine bidirektionale Ladestation dient \u2013 im Zusammenspiel mit der Photovoltaikanlage \u2013 nicht nur dem Aufladen der Fahrzeugbatterie, sondern kann diese auch als Versorgungsbatterie anstelle einer separaten Hausspeicherbatterie nutzen, um so den Nachtstromverbrauch der Liegenschaft abzudecken (daher \"bidirektional\"). Funktional betrachtet sind der bidirektionalen Ladestation die Eigenschaften eines Batteriespeichers zuzusprechen. Es bleibt aber auch eine zweite Funktion, n\u00e4mlich das Laden des Elektrofahrzeuges, zu ber\u00fccksichtigen, welche keine Massnahme zur rationellen Energieverwendung oder zur Nutzung erneuerbarer Energien darstellt. Installation der bidirektionalen Ladestation ist lediglich teil-weise als Massnahme im Sinn von Art. 44 Abs. 2 StG bzw. Art. 32 Abs. 2 DBG zu werten (pauschal 75 %). Die entsprechenden Elektroinstallationskosten sind im gleichen Umfang zum Abzug zuzulassen. Die Anschaffung einer hypothetischen Hausspeicherbatterie ist dagegen nicht abzugsf\u00e4hig, da es sich beim Fahrzeug nicht um unbewegliches Verm\u00f6gen handelt. Der im Fahrzeug eingebaute Elektrospeicher ist nicht auf Dauer mit der Liegenschaft verbunden."}], "ScrapyJob": "446973/61/1836", "Zeit UTC": "18.07.2025 23:25:37", "Checksum": "c81d25865eb1609b96b6fb5162b9e7e7"}