{"Signatur": "SG_VWEK_001", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2023-07-03", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_VWEK_001_I-1-2022-183-und-184_2023-07-03.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=11952&type=1563347022&cHash=30f4596d2f646647695672196bef444b", "Checksum": "a73d953cac43846e14fee35a518e5c60"}, "Scrapedate": "2025-07-18", "Num": ["I/1-2022/183 und 184"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsrekurskommission 03.07.2023 I/1-2022/183 und 184"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsrekurskommission 03.07.2023 I/1-2022/183 und 184"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsrekurskommission 03.07.2023 I/1-2022/183 und 184"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsrekurskommission "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsrekurskommission "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsrekurskommission "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Abgaben und \u00f6ffentliche Dienstpflichten"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Steuerrecht; Art. 56 Abs. 1 StG, SSK-KS Nr. 28. Der Steuerpflichtige verkaufte seine AG \u2013 eine Arztpraxis am 1. Juli 2022. Im Rekurs umstritten war, ob der vereinbarte Verkaufspreis in den Steuerperioden 2019 und 2020 als Verm\u00f6genssteuerwert einzusetzen ist. Hat f\u00fcr einen Titel eine massgebliche Hand\u00e4nderung unter unabh\u00e4ngigen Dritten stattgefunden, gilt als Verkehrswert grunds\u00e4tzlich der entsprechende Kaufpreis. Die Vorinstanz stellte sich auf den Standpunkt, dass der am Markt tats\u00e4chlich erzielte Verkaufspreis hinsichtlich der Berechnung des Verkehrswerts maximal ein Jahr zur\u00fcckwirken soll. Die Einjahresfrist wurde bisher weder h\u00f6chstrichterlich beurteilt noch fand sie Eingang in das entsprechende Kreisschreiben der ESTV. Im StB wird sodann festgehalten, dass der Kaufpreis als Verkehrswert gelte, welcher praxisgem\u00e4ss f\u00fcr 3 Jahre fixiert werde, unter Vorbehalt einer wesentlichen Ver\u00e4nderung der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft. Vorliegend liegen keine wirtschaftlichen Ver\u00e4nderungen bei der AG vor. Die AG des Steuerpflichtigen war zwar am selben Ort domiziliert wie die AG, welche das Aktienpaket erworben hat. Es handelte sich aber um unabh\u00e4ngige uns selbst\u00e4ndig gef\u00fchrte Arztpraxen. Zudem gab es Verkaufsbem\u00fchungen mit einem weiteren Interessenten, wobei dieser zun\u00e4chst bereit gewesen w\u00e4re, in etwa gleich viel zu bezahlen, wie den letztlich festgesetzten Kaufpreis (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung I/1, 3. Juli 2023, I/1-2022/183, 184)."}], "ScrapyJob": "446973/61/1836", "Zeit UTC": "18.07.2025 22:55:54", "Checksum": "498ecba4c266bd2387d6d94ad4e7caa3"}