{"Signatur": "SG_VWEK_001", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2024-08-15", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_VWEK_001_I-1-2023-141_2024-08-15.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=12887&type=1563347022&cHash=230ac3746680afe465a25976ee35a4f6", "Checksum": "b411e1d4d1d2d96f2a4f1b3ff3afe22a"}, "Scrapedate": "2026-04-26", "Num": ["I/1-2023/141"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsrekurskommission 15.08.2024 I/1-2023/141"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsrekurskommission 15.08.2024 I/1-2023/141"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsrekurskommission 15.08.2024 I/1-2023/141"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsrekurskommission "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsrekurskommission "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsrekurskommission "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Abgaben und \u00f6ffentliche Dienstpflichten"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Rechnungslegung im internationalen Kontext, Art. 125 Abs. 2 lit. a DBG sowie Art. 958 Abs. 2 OR i.V.m. Art. 959-959c OR. Mit der Steuererkl\u00e4rung reichte die Beschwerdebeteiligte die Bilanz- und Erfolgsrechnung ein, welche nach den Vorschriften eines international anerkannten Rechnungslegungsstandards erstellt und durch eine unabh\u00e4ngige Revisionsstelle gepr\u00fcft worden ist. Im zusammenfassenden Bericht \u00fcber das Ergebnis der Revision wurde festgehalten, dass der Jahresabschluss den Rechnungslegungsvorschriften entspreche. F\u00fcr die steuerliche Gewinnermittlung nahm die Beschwerdebeteiligte eine Anpassung der Jahresrechnung an die Vorschriften des Schweizerischen Obligationenrechts vor (sog. \u00dcberleitung). Dabei wurden unter anderem die unrealisierten Fremdw\u00e4hrungsgewinne korrigiert und durch R\u00fcckstellungen f\u00fcr W\u00e4hrungsschwankungen passiviert. Es liegt somit eine Erfolgsrechnung vor, die auf einer ordnungsgem\u00e4ssen Buchhaltung beruht. Dasselbe gilt f\u00fcr die eingereichte \u00dcberleitung. Sofern die Beschwerdef\u00fchrerin (EStV) nun die Korrektur der unrealisierten Fremdw\u00e4hrungsgewinne bestreitet, muss sie diesbez\u00fcglich den Beweis erbringen. (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung I/1, 15. August 2024, I/1-2023/141). Gegen diesen Entscheid wurde Beschwerde beim Verwaltungsgericht erhoben (Verfahren B 2024/183)."}], "ScrapyJob": "446973/61/2119", "Zeit UTC": "26.04.2026 04:23:23", "Checksum": "aafa80e37d4b213f59ce253a739bc6ca"}